BPOL NRW: Bundespolizei untersagt die Ausreise einer vermissten Person

BPOL NRW: Bundespolizei untersagt die Ausreise einer vermissten Person
13.12.2019 – 11:08, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Düsseldorf (ots)

Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges aus der Türkei wurde am gestrigen Donnerstag durch die Bundespolizei eine Person festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben war. Durch das Amtsgericht Papenburg wurde ein 41-Jähriger bereits im Juli 2019 wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 110 Tagen oder einer Geldstrafe in Höhe von 5.511,15 Euro verurteilt. Der türkische Staatangehörige hatte bereits Anfang Dezember einen Betrag in Höhe von 500,- Euro beglichen, so dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück die Strafe des Mannes änderte. Bei seiner gestrigen Ausreise beglicht der 41-Jährige seine restliche Geldstrafe, umging damit die verbleibenden 81 Tage Haft und konnte somit seinen Flug nach Istanbul antreten.

Des Weiteren wurde ein 24-Jähriger an der Ausreise nach Antalya gehindert, weil er von der Polizei Herborn (Hessen) zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. In diesem Fall wurde die Person als vermisst gemeldet. Nach Kontaktaufnahme mit der ausschreibenden Polizeibehörde wurde bekannt, dass ein Unterbringungsbefehl des Amtsgerichtes Herborn besteht. Da der türkische Staatsangehörige dringend ärztliche Behandlung benötigt, sowie die Versorgung durch die Dialyse, wurde der Person die Ausreise nicht gestattet. Anschließend wurde der junge Mann zur ärztlichen Versorgung in einem Krankenhaus untergebracht.

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