Kreis Viersen: Geschenke-Tipp zu Weihnachten: Tresor verschenken

POL-VIE: Kreis Viersen: Geschenke-Tipp zu Weihnachten: Tresor verschenken
13.12.2019 – 11:28, Kreispolizeibehörde Viersen, Kreis Viersen: (ots)

Wenn man Opfer eines Wohnungseinbruchs geworden ist, gibt es viele Probleme zu bewältigen. Mit am schlimmsten ist sicherlich das Unsicherheitsgefühl und das Verarbeiten des Umstands, dass Fremde in das Zuhause eingedrungen und die privatesten Sachen durchwühlt haben. Doch auch wertvolle Erinnerungsstücke (Schmuck u.ä.) sind meist verloren. Hinzu kommt dann auch noch der materielle Schaden, auf dem ich -je nach Versicherungspolice- teilweise eventuell sitzen bleibe. Ein versicherungsrechtlich wichtiger Punkt: Wieviel Bargeld darf ich "ungesichert" im Haus haben? "Ungesichert" heißt, außerhalb eines dafür vorgesehenen Wertschutzbehältnisses - also außerhalb eines Tresors. Wenn Sie zum Geldinstitut gehen, zum Beispiel, um Ihre Kinder und Enkel zu Weihnachten mit einem größeren Bargeldbetrag zu beschenken und den bis Heiligabend zuhause zu deponieren, wird die versicherte Höchstsumme schnell überschritten. Deshalb rät die Polizei: Ausschließlich zertifizierte Wertschutz- und Sicherheitsschränke garantieren einen klassifizierten Widerstand und definierte Qualität. Die gewählte Sicherheitsstufe sollte in Zusammenhang mit dem Wert des zu sichernden Gutes stehen. Bitte beachten sie folgende Hinweise: Wertschutzbehältnisse unter 1000 kg sind gemäß der Hersteller-Montageanleitung zu verankern und soweit möglich, verdeckt/versteckt einzubauen bzw. aufzustellen. Schlüssel von Wertbehältnissen/ Datensicherungsschränken sind besonders gesichert außerhalb des Objektes aufzubewahren. Nutzen Sie möglichst "geistige" Verschlusseinrichtungen (Zahlenkombinations- oder Elektronikschlösser).

Wir möchten Ihnen natürlich nicht vorschreiben, was Sie unter den Tannenbaum legen, aber vielleicht ist es eine Überlegung wert, einen Tresor zu verschenken?/ah (1499)

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