27.12.2019 – 09:50, Polizeidirektion Osnabrück, Osnabrück (ots)
Die Polizeidirektion Osnabrück warnt zu Silvester vor den Gefahren von verbotenen und selbst hergestellten Feuerwerkskörpern und appelliert, nur in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper - ordnungsgemäß - zu verwenden. "Mit nicht zugelassenen oder selbstgebastelten Böllern ist nicht zu spaßen. Sie sind lebensgefährlich und können großen Schaden anrichten. Außerdem sind Besitz, Weitergabe, Herstellung und das Abbrennen solcher Silvesterknaller strafbar", so Pressesprecher Marco Ellermann.
Denn immer wieder kommt es in der Silvesternacht zu schweren Verletzungen sowie Unfällen, weil entweder illegale Feuerwerkskörper benutzt oder zugelassene Silvesterknaller nicht ordnungsgemäß verwendet werden. "Abgetrennte Gliedmaßen, schwere Verbrennungen oder Knalltraumen sind leider keine Seltenheit", so Ellermann. Für Feuerwehr, Rettungsdienste und Polizei ist die Silvesternacht eine der einsatzreichsten Nächte im Jahr.
Alle Feuerwerkskörper unterliegen in Deutschland vor ihrer Markteinführung einer Prüfung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Die Böller werden auf eine gute Verarbeitung, die entsprechende Explosivmenge sowie die Einhaltung des 120 Dezibel Schallpegels getestet. Legale, also in Deutschland zugelassene, Feuerwerkskörper erhalten bei erfolgreicher Prüfung eine Registriernummer und ein CE-Zeichen in Verbindung mit einer Kennnummer der Prüfstelle, die auf der Verpackung zu finden sind. Eine Abgabe ist mit Ausnahme von Feuerwerksspielwaren der Klasse 1 an unter 18-Jährige verboten. Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist nur zu Silvester, zwischen dem 31. Dezember, 00:00 Uhr und dem 1. Januar, 24:00 Uhr, erlaubt.
Tipps von Polizei und Feuerwehr zum sicheren Abbrennen des Feuerwerks:
- Vorräte von Feuerwerksartikeln nie direkt am Körper (Jacke, Hose, etc.) tragen, sondern im sicheren Abstand zum Feuerwerk lagern
- Alle Türen, Fenster und Tore sowie Mülltonnen verschließen
- Feuerwerksraketen nie aus der Hand starten. Hierzu sollten beispielsweise in einem Getränkekasten abgestellte, leere Glasflaschen genutzt werden
- Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert, niemals auf Personen bzw. in deren Richtung und auch nicht aus Fenstern bzw. von Balkonen werfen
- Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen
- Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen!
- Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.
- Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten.
- Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.
- Beachten Sie auch unter Umständen vorhandene, örtliche Verbote und Einschränkungen.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Osnabrück
Marco Ellermann
Telefon: 0541 - 327 1024
E-Mail: pressestelle@pd-os.polizei.niedersachsen.de
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