03.01.2020 – 13:59, Bundespolizeiinspektion Magdeburg, Dessau (ots)
Am Donnerstag, den 02. Januar 2020 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei um 17.00 Uhr einen 39-jährigen Mann auf dem Hauptbahnhof Dessau. Bei der Überprüfung seiner Personalien in den Fahndungssystemen der Polizei wurde bekannt, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau gleich mittels zwei Vollstreckungshaftbefehlen gesucht wurde: Demnach erging der erste Haftbefehl im Oktober des vergangenen Jahres. Er wurde im November 2018 vom Amtsgericht Dessau-Roßlau zu einer Erzwingungshaft von 3 Tagen verurteilt. Diese wäre entfallen, wenn er 55 Euro gezahlt hätte. Im November 2019 wurde der zweite Haftbefehl erstellt. Hierbei wurde der Deutsche ebenfalls im Jahr 2018 wegen Begünstigung zu einer Geldstrafe von 2700 Euro oder 90 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe vom Amtsgericht Dessau-Roßlau verurteilt. Beide Haftbefehle ergingen, da der Mann weder die Geldstrafen zahlte, noch sich dem Strafantritt stellte. Die Bundespolizisten eröffneten dem Gesuchten die beiden Haftbefehle und nahmen ihn fest. Bei der sich anschließenden Durchsuchung des Deutschen und seiner Sachen stellten die Beamten dann noch ein Springmesser sowie zwei Cliptütchen mit Drogenanhaftungen fest und sicher. Dies bringt ihm erneut zwei Anzeigen wegen Verstößen gegen das Waffen- beziehungsweise Betäubungsmittelgesetz ein. Da der Mann die Geldstrafen auch am gestrigen Tag nicht zahlte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
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