08.01.2020 – 12:50, Polizei Mettmann, Mettmann (ots)
Wie mit unserer Pressemitteilung / ots 2001018 vom 04.01.2020 bereits ausführlich berichtet ( https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/4483580 ), kam es am noch nächtlichen Samstagmorgen des 04.01.2020, um 03.05 Uhr, zu einem folgenschweren Schwelbrand mit starker Rauchentwicklung, in der Erdgeschosswohnung eines Mehrfamilienreihenhauses an der Weinbergstraße im Velberter Ortsteil Neviges. Die Feuerwehr konnte den 71-jährigen Wohnungsmieter, trotz schneller Maßnahmen zur Menschenrettung, nur noch tot aus seiner Wohnung bergen.
Schon erste polizeiliche Untersuchungen und Ermittlungen am beschlagnahmten Brandort ergaben keinerlei Hinweise auf ein Fremdverschulden am Tod des 71-jährigen Nevigesers. Nachfolgend durchgeführte und inzwischen beendete kriminalpolizeiliche Untersuchungen durch Brandexperten vom Kommissariat 11 in der Brandwohnung, unterstützt von einem beauftragten Brandsachverständigen, führten zu dem Ergebnis, dass der folgenschwere Schwelbrand in der Wohnung mit großer Wahrscheinlichkeit durch den fahrlässigen Umgang mit Kerzen oder Zigarettenasche verursacht wurde. Die inzwischen ebenfalls durchgeführte Obduktion des Toten bestätigt, dass der 71-jährige Nevigeser in Folge einer schweren Rauchgasvergiftung verstarb. Weder die Obduktion, noch die polizeilichen Untersuchungen, ergaben Hinweise auf Fremdverschulden.
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