Mit zwei Haftbefehlen Gesuchter kann Haftstrafe abwenden

BPOL-BadBentheim: Mit zwei Haftbefehlen Gesuchter kann Haftstrafe abwenden
13.01.2020 – 14:38, Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim, Bad Bentheim (ots)
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Die Bundespolizei hat am späten Samstagnachmittag zwei Haftbefehle gegen einen 45-Jährigen vollstreckt. Durch die Zahlung der Geldstrafen konnte der Mann einen Gefängnisaufenthalt abwenden.

Eine Streife der Bundespolizei hatte den 45-jährigen Weißrussen gegen 17:25 Uhr im Rahmen der verstärkten grenzpolizeilichen Überwachung der Binnengrenzen im Bahnhof Bad Bentheim kontrolliert. Bei der Überprüfung der Personalien des 45-Jährigen stellten die Beamten fest, dass der Mann mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. In 2017 und 2018 war er jeweils wegen Diebstahls verurteilt worden. Aus dem ersten Urteil musste er noch eine 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen oder eine offene Geldstrafe über 450,- Euro bezahlen. Aus der zweiten Verurteilung war noch eine Geldstrafe von 900,- Euro zu begleichen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verbüßen.

Da er weder die Geldstrafen bezahlt noch die Haftstrafen angetreten hatte und sein Aufenthaltsort unbekannt war, wurde er von der Justiz per Haftbefehl gesucht. Weil der 45-Jährige die geforderten Geldstrafen und alle angefallen Kosten begleichen konnte, ersparte sich einen Gefängnisaufenthalt. Nach Zahlung von insgesamt 1693,88 Euro durfte er seine Reise fortsetzen.

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