13.01.2020 – 12:07, Polizeiinspektion Neubrandenburg, Scharpzow (ots)
Am 11.01.2020 gegen 22:20 Uhr beabsichtigte eine Funkstreifenbesatzung des Polizeireviers Malchin in Malchin ein PKW Opel in der Karl-Dressel-Straße zur Verkehrskontrolle anzuhalten und den Fahrer zu überprüfen. Hierzu schalteten die Beamten das Anhaltesignal und Blaulicht ein. Da der Fahrer die Signale ignorierte wurde zusätzlich das Martinshorn eingeschaltet. Der Fahrer setzte seine Fahrt jedoch in Richtung B 104 fort und beschleunigte den Pkw. Auf der B 104 hinter Malchin beschleunigte der Pkw weiter und geriet immer wieder auf linke Fahrbahnseite. Auf Höhe der Einmündung Scharpzow bog der Fahrer nach rechts in die Ortschaft Scharpzow ab und fuhr in Richtung Kölpin. In Kölpin fuhr der PKW dann erneut auf die B 104 ein und setzte seine Fahrt in Richtung Malchin fort. Auf Höhe der Einmündung Scharpzow bog der PKW dann nach erneut nach Scharpzow ab. In Scharpzow fuhr der PKW plötzlich auf ein Privatgrundstück, bei welchem das Grundstückstor offen stand. Dort blieb das Fahrzeug neben einem anderen PKW stehen. Der Fahrer öffnete die Fahrertür und wurde durch die hinzueilenden Beamten zu Boden gebracht und in Gewahrsam genommen. Bei dem Fahrer handelte es sich um einen 27-jährigen Mann, der der Polizei mehrfach wegen Eigentumsdelikten bekannt ist.
Es stellte sich heraus, dass sich der Beschuldigte am Abend unberechtigt auf das Grundstück der Geschädigten begeben hatte und den dort abgestellten Pkw Opel, in welchem der Zündschlüssel steckte, entwendete, um nach Malchin zu fahren. Als ihn die Polizeibeamten im Stadtgebiet von Malchin überprüfen wollten, fuhr er zurück nach Scharpzow.
Eine Fahndungsabfrage ergab, dass der Mann keinen Führerschein besitzt, da ihm dieser bereits entzogen wurde. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,08 Promille. Bei einem zusätzlichen Pupillen- und Gleichgewichtstest räumte der Fahrer den Konsum von unterschiedlichen Betäubungsmitteln vor Antritt der Fahrt ein. Die inzwischen auf den Polizeieinsatz aufmerksam gewordenen Grundstücksbesitzer hatten zu diesem Zeitpunkt noch nicht bemerkt, dass ihr Pkw entwendet und unberechtigt von dem Beschuldigten, den sie nicht kennen, benutzt wurde. Der Pkw wurde durch die unberechtigte Benutzung nicht unbeschädigt.
Im Anschluss wurde der Beschuldigte zur Blutprobenentnahme zum Polizeirevier nach Malchin verbracht. In den mitgeführten Sachen fanden die Beamten ein verbotenes Einhandmesser, welches sichergestellt wurde.
Nach erfolgter Blutprobenentnahme und Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte aus dem Gewahrsam entlassen.
Die Ermittlungen wurden in der Kriminalkommissariatsaußenstelle in Malchin aufgenommen. Der Beschuldigte muss sich nun wegen der unerlaubten Benutzung eines Kraftfahrzeuges, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln und des Mitführens eines verbotenen Gegenstandes verantworten.
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