Sexting – ein Phänomen beschäftigt die Polizei – Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: 200114-1: Sexting - ein Phänomen beschäftigt die Polizei - Rhein-Erft-Kreis
14.01.2020 – 09:52, Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Erft-Kreis (ots)

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In einem Fall ermittelt die Polizei gegen einen 16-Jährigen, der ein intimes Video einer 14-Jährigen unerlaubt verbreitete.

Eine 14-Jährige Schülerin lernte im Juli vergangenen Jahres über die Social-Media-Plattform "Instagram" einen 16-Jährigen kennen. Dieser schickte ihr über die Plattform "Snapchat" ein intimes Video, welches ihn beim Onanieren zeigte. Daraufhin schickte auch sie ihm ein intimes Video, welches er jedoch offenbar abfilmte und einer anderen 14-Jährigen schickte, die das Video schlussendlich an Mitschüler weiterleitete. Die ältere Schwester der Geschädigten erhielt ebenfalls eine Kopie des Videos und informierte die Familie. Die Mutter erstattete am Freitag (10. Januar) Anzeige in einer Polizeidienststelle.

"Das Phänomen ist nicht neu! An nahezu jeder weiterführenden Schule gibt es gleich-,beziehungsweise ähnlich gelagerte Fälle. Wir führen regelmäßig Info-Veranstaltungen an Schulen durch, um Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrer aufzuklären und zu sensibilisieren", sagt Kriminalhauptkommissarin Danny Gruneberg als Dienststellenleiterin der Direktion Kriminalität, Kriminalitätsprävention und Opferschutz.

Was ist überhaupt "sexting"? Sexting bezeichnet den Austausch freiwillig produzierter intimer oder erotischer Bilder / Videos mittels Computer oder Smartphone.

Welcher Gefahr muss sich der Versender bewusst sein? Die Gefahr, die dabei entsteht, ist die, dass diese Bilder oder Nachrichten oftmals aus unterschiedlichen Gründen anderen gezeigt, weiter verschickt / geteilt oder über soziale Medien, Instant Messaging oder Textnachrichten im Internet verbreitet werden.

Was kann ich tun, um so etwas zu verhindern? - Versenden Sie ausschließlich unverfängliches Bild- oder Videomaterial - Versenden Sie diese nicht an Freunde, die Sie nur aus der virtuellen Welt kennen - Thematisieren Sie das Phänomen innerhalb ihrer Familie

Was kann ich tun, wenn das Versenden bereits geschehen ist? - Fordern Sie vom Empfänger das Löschen des Bild- oder Videomaterials - Veranlassen Sie von Betreibern der Plattformen das Löschen ihrer Bilder - Informieren Sie die Schulleitung und holen Sie sich Rat bei einem Rechtsbeistand - Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!

Im beigefügten Flyer der Präventionsdienstelle finden Interessierte weitere Informationen zum Thema (siehe Anlage).

Die Präventionsdienststelle ist erreichbar unter 02233 52-4813 (Frau Voiß) und der Endnummer -4822 (Frau Rautenberg).

Medienvertreter bitten wir davon abzusehen, eine Anfrage zum persönlichen Kontakt zum Opfer oder zum Täter zu stellen. Diese müssen wir regelmäßig aus Persönlichkeits- und Schutzgründen ablehnen. (bm)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02233 52-3305
Fax: 02233 52-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de