21.01.2020 – 14:14, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Aachen (ots)
Die Bundespolizei hat am Montagnachmittag und in der Nacht zum Dienstag zwei Schleuser und einen Helfer vorläufig festgenommen.
Bereits am Montagnachmittag ging nach erfolgter Einreise aus Belgien ein 59-jE4;hriger Schleuser den Beamten auf der BAB 44, Rastplatz Königsberg, ins Fahndungsnetz. Der Belgier hatte in seinem Fahrzeug 2 Personen befördert, die in Deutschland geduldet oder sich im laufenden Asylverfahren befinden. Dabei handelte es sich um einen kongolesischen und einen guineischen Staatsangehörigen, die bereits in der Vergangenheit gegen die räumliche Beschränkung ihrer Duldung oder Aufenthaltsgestattung verstoßen hatten. Einer war auch im Besitz eines belgischen Personalausweises einer anderen Person. Dieser war europaweit zur Sachfahndung ausgeschrieben und wurde für die belgischen Behörden sichergestellt. Die beiden unerlaubt eingereisten Personen wurden wegen der ausländerrechtlichen Verstöße beanzeigt, und mit einer Aufforderung sich bei ihrem Ausländeramt zu melden, wieder auf freien Fuß gesetzt. Gegen den belgischen Schleuser wurden die Ermittlungen aufgenommen.
In der Nacht zum Dienstag wurden zwei Franzosen mit ihrem Fahrzeug auf der BAB 44 angehalten. Sie hatten zwei Afghanen verholfen, ohne die erforderlichen Ausweispapiere nach Deutschland einzureisen. Auf dem Rastplatz Königsplatz endete zunächst ihre Fahrt. Sie beide waren bereits in Deutschland als Asylbewerber registriert gewesen und hatten das Bundesgebiet ohne die Erlaubnis des Ausländeramtes verlassen. Sie wurden wegen der unerlaubten Einreise beanzeigt und an das Ausländeramt des Landkreises Dahme-Spreewald weitergeleitet. Der französische Fahrer kristallisierte sich als Schleuser sowie der Beifahrer als Helfer heraus. Beide wurden wegen der Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz beanzeigt und konnten im Anschluss die Fahrt fortsetzen.
In einem Fernreisebus aus den Niederlanden wurde am Montag in der Henricistraße ein 28-jähriger Geogier festgenommen, der wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vom Amtsgericht Gladbeck zur einer Geldstrafe von 750- Euro verurteilt wurde. Da er die verhängte Geldstrafe nicht zahlen konnte, muss er jetzt eine Ersatzfreiheitsstrafe von 75 Tagen Haft absitzen. Er wurde in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen eingeliefert.
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