21.01.2020 – 13:47, Bundespolizeiinspektion Berggießhübel, Breitenau (ots)
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Fahndung am Wochenende (18. Januar bis 19. Januar 2020) unterband die Bundespolizei auf der A17 bei ihren Kontrollen zwei Einschleusungen von syrischen Staatsangehörigen.
Am Samstag stellten die EinsatzkrE4;fte in einem Fahrzeug mit deutscher Zulassung neben dem Fahrer noch weitere fünf Syrer (21 Jahre bis 38 Jahre) und einen Mann (27 Jahre) aus Ägypten fest. Alle Insassen verfügten über keine Reisedokumente.
Im Zuge der polizeilichen Sachbearbeitung stellten die Geschleusten ein Asylbegehren im Bundesgebiet. Im Anschluss erfolgte die Weiterleitung zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Der Fahrer, syrischer Staatsangehöriger im Alter von 39 Jahren, wurde dem Ermittlungsrichter am Folgetag vorgeführt, wegen des Einschleusens von Ausländern. Es wurde gegen ihn Untersuchungshaft angeordnet. Der Haftbefehl wurde derzeit unter Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt.
Am Sonntag ereignete sich die nächste Einschleusung von syrischen Staatsangehörigen. Das Fahrzeug, ebenfalls mit deutscher Zulassung, war den Beamten auf der A17 aufgefallen und wurde zur einer Überprüfung der Insassen zum Rastplatz "Am Heidenholz" abgeleitet. Fahrer sowie Beifahrer sind Syrer aus Niedersachsen. Im Fahrzeug befanden sich weitere drei syrische Staatsangehörige. Im Zuge der polizeilichen Sachbearbeitung stellten die Geschleusten ein Asylbegehren im Bundesgebiet und wurden zur Erstaufnahmeeinrichtung nach Dresden weitergeleitet.
Gegen den Fahrer und Beifahrer wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.
Am Folgetag (20. Januar 2020) wurden auf der A17, im Rahmen der grenzpolizeilichen Fahndung, die Insassen eines Reisebusses durch die Bundespolizeibeamten kontrolliert. Bei den Überprüfungen der Reisedokumente musste ein Albaner (33 Jahre) den Reisebus verlassen und er wurde am Rastplatz "Am Heidenholz" verhaftet.
Der 33-Jährige war bereits im polizeilichen Fahndungssystem registriert. Das Amtsgericht Hamburg-Altona verurteilte ihn wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 23 Tage. Ferner verhängte das Gericht gegen ihn eine Geldstrafe in Höhe von 979,39 EUR. Er brachte die geforderte Geldstrafe nicht auf und war wenige Stunden nach seiner Einreise zum Haftantritt in Dresden.
Nach dem Haftende erfolgte für ihn die Zurückschiebung nach Tschechien, da er die Einreisevoraussetzungen nach dem Schengener Grenzkodex nicht erfüllte.
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Steffen Ehrlich
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