21.01.2020 – 15:05, Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Frankfurt (ots)
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen ermittelt wegen des Verdachts des Betruges gegen verantwortliche Personen eines internationalen Automobilkonzerns, einer Tochtergesellschaft eines internationalen Autohandelskonzerns und von zwei internationalen Automobilzuliefererkonzernen. Gegenstand der Ermittlungen sind Fahrzeuge der Marke "Mitsubishi" mit 1,6l und 2,2l 4-Zylinder Dieselmotoren der Abgasnormen EURO 5 und EURO 6.
Es besteht der Verdacht, dass die Motoren mit einer sogenannten Abschalteinrichtung versehen sind, die dafür sorgt, dass die zulässigen Grenzwerte für Stickoxyde zwar auf dem Prüfstand, nicht jedoch im Realbetrieb eingehalten werden. Die Verwendung derartiger Abschalteinrichtungen ist nach Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) 715/2007 untersagt. Fahrzeuge mit einer derartigen Abschalteinrichtung sind nicht genehmigungsfähig, weswegen Kunden Fahrverbote oder Stilllegungen drohen.
Aktuell durchsuchen Beamte der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main, des Hessischen LKA, des Polizeipräsidiums Nordhessen, des Polizeipräsidiums Mittelhessen, des Polizeipräsidiums Südosthessen, des Polizeipräsidiums Westhessen, des Polizeipräsidiums Südhessen, der Kriminalpolizei Heinsberg, des Polizeipräsidiums Aachen, des LKA Bayern, der Kriminalpolizei Erding und des LKA Niedersachsen, zehn Gewerbeobjekte im Kreis Freising, Frankfurt am Main, Wetteraukreis, Maintaunuskreis, Region Hannover, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Kreis Heinsberg und Regensburg, um Beweismittel insbesondere hinsichtlich der Abschalteinrichtung, der Bewerbung und der Verantwortlichkeit zu gewinnen. Die Dauer der Durchsuchungsmaßnahmen ist aktuell nicht absehbar.
Hinweise:
→ Personen, die Neuwagen der betreffenden Modelle seit 2014 erworben haben, werden gebeten, sich als Zeugen bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle zu melden. Alle dazu nötigen Informationen und Formulare können unter www.polizei.hessen.de/aktuelles/dieselabgasverfahren abgerufen werden.
→ Weder Staatsanwaltschaft, noch Polizei dürfen hinsichtlich der Möglichkeit oder Erfolgsaussicht von Zivilklagen beraten.
→ Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung!
→ Während der laufenden Maßnahme werden keine Zwischenergebnisse mitgeteilt.
→ Für O-Töne nehmen Sie bitte Kontakt mit der einsatzbegleitenden Pressestelle 069 / 755-82555 oder 0173 / 15 44 059 auf. Inhaltlich werden O-Töne nicht über diese Presseerklärung hinausgehen.
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