Alter Haftentlassungsschein als Ausweisdokument – Parfümdiebin erneut verhaftet

BPOL-HH: Alter Haftentlassungsschein als Ausweisdokument - Parfümdiebin erneut verhaftet
27.01.2020 – 13:05, Bundespolizeiinspektion Hamburg, Hamburg (ots)

Der Ladendetektiv einer Parfümerie im Hamburger Hauptbahnhof übergab einer Streife der Bundespolizei Hamburg eine Parfümdiebin, die er auf frischer Tat ertappt hatte. Gefragt nach einem Ausweisdokument überreichte die Frau einen Haftentlassungsschein, da sie erst im September nach Verbüßung einer Haftstrafe auf freien Fuß gesetzt worden war. Eine Überprüfung ihrer Personalien führte zur nächsten Verhaftung, da sie schon wieder mittels Haftbefehl nach Diebstahl gesucht wurde.

Am 26.01.2020 gegen 18:30 Uhr wurden Beamte der Bundespolizeiinspektion Hamburg zu einer Parfümerie in die Wandelhalle des Hamburger Hauptbahnhofes gerufen. Hier erwartete sie bereits der Ladendetektiv, der den Bundespolizisten eine 48-jährige russische Staatsangehörige übergab. Diese hatte er beim Diebstahl zweier Parfüms auf frischer Tat gestellt.

Auf die Frage nach einem Ausweis hin, händigte die 48-Jährige einen Haftentlassungsschein einer Hamburger Haftanstalt aus, aus welcher die Diebin erst im September letzten Jahres entlassen worden war. Hier hatte sie wegen Diebstahls gesessen.

Eine Überprüfung ihrer Personalien ergab einen erneuten offenen Haftbefehl wegen Diebstahls.

Die Bundespolizisten führten die Frau dem Bundespolizeirevier Hamburg-Hauptbahnhof zu.

Nachdem sie den haftbefreienden Betrag von 410 Euro nicht aufbringen konnte, wurde sie in eine Hamburger Haftanstalt überstellt. Hier erwartet die Parfümdiebin eine Ersatzfreiheitsstrafe von 41 Tagen.

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