BPOLI LUD: Wochenendrückblick – Acht Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz

BPOLI LUD: Wochenendrückblick - Acht Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz
27.01.2020 – 13:58, Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf, Kodersdorf, Görlitz (ots)

Am vergangenen Wochenende wurden insgesamt fünf Ukrainer, ein Ägypter, ein Philippiner und ein Moldauer festgestellt.

Am Samstag, den 25. Januar 2020, stellten die Beamten bei zwei Ukrainerinnen (60 und 50 Jahre) fest, dass diese in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollten. Entsprechende Genehmigungen für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland konnten sie nicht vorweisen. In diesem Fall wurden die zwei Frauen nach Polen zurückgeschoben und dürfen nun für zwei Jahre nicht mehr nach Deutschland einreisen.

Bei einem 24-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen wurde im Reisegepäck ein gefälschter bulgarischerer Ausweis aufgefunden. Es stellte sich heraus, dass der Mann sich mit den falschen Personalien in Rostock angemeldet hatte und dort einer unerlaubten Erwerbstätigkeit nachgegangen war. Es wurde der Arbeitslohn in Höhe von 1.500,00 Euro beschlagnahmt. Zur Sicherung des Strafverfahrens wurde eine Sicherheitsleistung von 400,00 Euro erhoben. Über die Aufenthaltsbeendigung des Ukrainers und eine mögliche Einreisesperre entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.

Ein aus Ägypten stammender Mann (32 Jahre) hatte seine Aufenthaltsdauer um 22 Tage überschritten. Er wurde mit einer Ausreisaufforderung in Richtung Polen entlassen.

Am Sonntag, den 26. Januar 2020, kontrollierten die Fahnder eine 44-jährige philippinische Staatsangehörige. Ihr konnte nachgewiesen werden, dass sie nicht zu touristischen Zwecken in das Schengener Gebiet einreisen wollte. Vielmehr beabsichtigte sie einen längeren Aufenthalt in Frankreich. Eine Weiterreise nach Deutschland kam für die Frau nun nicht mehr in Betracht. Sie wurde nach Polen zurückgeschoben.

Auch für einen 50-jährigen Ukrainer endete die Reise mit einer Zurückschiebung nach Polen. Bei der Überprüfung der Personalien wurde festgestellt, dass er gar nicht nach Deutschland einreisen durfte. Durch die Ausländerbehörde Lebach war ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach Deutschland bis 02.12.2021 erlassen worden.

Außerdem konnten einem Moldauer und einer Ukrainerin die unerlaubte Arbeitsaufnahme in Deutschland nachgewiesen werden. Die 49-jährige arbeitete unerlaubt im Pflegebereich. Eine Genehmigung hierfür konnte sie nicht vorweisen. Der illegal erlangte Arbeitslohn in Höhe von 3.100,00 Euro wurde beschlagnahmt. Über die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.

Bei dem 32-jährigen stellte es sich heraus, dass er zum Arbeiten nach Deutschland reisen wollte. Auch er verfügte über keine erforderliche Genehmigung zur Arbeitsaufnahme in Deutschland. Er wurde mit einer zweijährigen Einreisesperre nach Polen zurückgeschoben.

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