27.01.2020 – 14:00, Bundespolizeiinspektion Magdeburg, Halle (ots)
Am vergangenen Wochenende wurde die Bundespolizei gleich zweimal mit vergessenem Gepäck im Hauptbahnhof Halle konfrontiert. Am Freitag, den 24. Januar 2020, gegen 14:00 Uhr ließ eine 26-jährige Vietnamesin ihr gesamtes Gepäck in einem Café stehen. Da aufgrund von Beschreibungen der Bedienung des Cafés das Gepäck erst einmal grob zugeordnet werden konnte, gingen die Beamten nicht von einem absichtlichen Handeln aus und nahmen keine Gefährlichkeit des Gepäcks an. Die Einsichtnahme in das Gepäck bestätigte die Vermutung. In dem großen Koffer und einer Einkaufstüte befanden sich neben Lebensmitteln und persönlichen Gegenständen auch die Geldbörse mit Identitätspapieren der Besitzerin. Sie wurde informiert und das Gepäck wurde im Fundbüro abgegeben.
Am Sonntag, den 26. Januar 2020, gegen 10:30 Uhr ließ ein 37-jähriger Kosovare vor einer Fast-Food-Filiale im Hauptbahnhof Halle ebenfalls seinen Hartschalen-Koffer stehen. Zwei Streifen der Bundespolizei begutachteten zunächst den Koffer und führten Befragungen von Reisenden im Nahbereich durch. Auch ein Ausruf in dem Gebäude brachte keine Erkenntnisse, die auf den Inhaber des Koffers schließen ließen. Die Beamten schätzten den Koffer als einen gefährlichen Gegenstand ein. Die Schließung der Fast-Food-Filiale und weitere polizeiliche Absperrmaßnahmen wurden aus diesem Grund mit mehreren eingesetzten Bundespolizisten vorbereitet und der Entschärfungsdienst angefordert. Während der eingeleiteten Teilräumung des Bahnhofs erschien plötzlich der Inhaber des Koffers und bedauerte sein Versehen. Sämtliche hierfür eingeleiteten polizeiliche Maßnahmen wurden eingestellt und der Besitzer konnte seinen Koffer in Empfang nehmen. Da es immer wieder zu derartig gelagerten Sachverhalten kommt, appelliert die Bundespolizei erneut an alle Fahrgäste, das eigene Reisegepäck immer im Blick zu behalten, bei sich zu führen und ganz besonders darauf zu achten. Neben einem möglichen Gepäckdiebstahl kann es sonst auch zu einem großen Polizeieinsatz mit erheblichen Auswirkungen unter finanzieller Regressnahme des Verursachers kommen.
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