28.01.2020 – 15:22, Polizeidirektion Oldenburg, Oldenburg (ots)
Am Montag, 27. Januar 2020, hat die Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg in den Bereichen der Polizeiinspektionen Oldenburg-Stadt/Ammerland und Cloppenburg/Vechta Kontrollen des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs durchgeführt. 55 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus allen Inspektionen des Zuständigkeitsbereichs der Polizeidirektion Oldenburg kontrollierten dabei insgesamt 128 Fahrzeuge, von denen 89 beanstandet wurden. 20 Fahrzeuge wiesen erhebliche Mängel auf, so dass sie bis zur Behebung derer nicht weiterfahren durften. Besonders häufig stellten die Beamtinnen und Beamten Überladungen fest, zudem verstießen mehrere Fahrzeugführer/-innen gegen die Sozialvorschriften wie etwa die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten.
Im Bereich der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland wurden die Kontrollen an der Autobahn 28 auf dem Parkplatz Bloh vorgenommen. Bei einem finnischen Fahrzeugführer, der mit acht Tonnen Sammelgut auf dem Weg von Finnland in die Niederlande war, ergab eine Messung, dass die Kombination aus Zugmaschine und Auflieger 16,80 Meter betrug - und damit 30 Zentimeter mehr als erlaubt. Dem 52-jährigen Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt mit dieser Fahrzeugkombination untersagt, eine Sicherheitsleistung wurde vor Ort entrichtet. Um fünf Tonnen überladen war ein mit Krangewichten bestückter Sattelzug aus Bremen. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt, gegen den Fahrer und das Unternehmen ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Bei der Kontrolle eines bulgarischen Fahrzeugführers eines Transportunternehmens aus Bremen stellte sich heraus, dass dieser ohne eingesteckte Fahrerkette unterwegs war. Zudem war die gesetzlich vorgeschriebene Kalibrierung/Prüfung des digitalen Fahrtenschreibers um zweieinhalb Jahre überschritten. Darüber hinaus war der Fahrer nicht im Besitz einer Genehmigung für den gewerblichen Güterverkehr. Die Fahrt war für ihn damit beendet, ihm und der Firma droht ein erhebliches Bußgeld.
Bei den mobilen Kontrollen im Bereich der Inspektion Cloppenburg/Vechta stellten die Beamtinnen und Beamte mehrere Überladungen bei den überprüften Transporten fest. Das zulässige Gewicht um mehr als 25 Prozent überboten hatte ein 56-jähriger Fahrer aus Diepholz, der auf der Bundesstraße 214 von Holdorf in Richtung Steinfeld unterwegs war, um 50 Tonnen so genannte Holz-Hackschnitzel nach Osterfeine zu bringen. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt, gegen ihn wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Den Auftraggeber bzw. Fahrzeughalter erwartet ein Vermögensabschöpfungsverfahren.
Auf der Bundesstraße 69 in Vechta hatte ein 59-jähriger Fahrer aus Hameln 40 Tonnen Hühnertrockenkot - und somit zehn Prozent mehr als erlaubt - auf seinem Auflieger geladen. Der 59-Jährige wurde mit einem Bußgeld belegt, durfte seine Fahrt von Leer nach Hameln aber fortsetzen. Ein Bußgeldverfahren wegen Überladung erwartet auch einen 44-jährigen Fahrer eines mit 165 Mastschweinen beladenen Viehtransporters aus Dwergte, der auf dem Weg von Osterfeine zum Schlachthof nach Essen/Oldenburg in Steinfeld kontrolliert wurde. Dabei wurde auch festgestellt, dass keine Eintragungen im Desinfektions-Kontrollbuch vorgenommen wurden.
Im Landkreis Cloppenburg wurde einem 52-jährigen Fahrzeugführer die Weiterfahrt nach Bispingen auf der Bundesstraße 213 in Löningen untersagt, weil er mit 48 Tonnen Rindermist mehr Ladegut als erlaubt transportierte.
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