29.01.2020 – 14:12, Polizeipräsidium Reutlingen, Reutlingen (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen:
Reutlingen (RT): Wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und eine Rauschgiftermittlungsgruppe der Kriminalpolizei gegen einen 32-Jährigen und seine 28-jährige Ehefrau aus Reutlingen. Beide befinden sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.
Auf die Spur der Verdächtigen kamen die Ermittler aus einem ganz anderen Anlass:
Weil die Frau eine wegen versuchten Betrugs verhängte Geldstrafe nicht bezahlt und auch die deshalb ersatzweise angeordnete Freiheitsstrafe nicht angetreten hatte, hatte die Staatsanwaltschaft Tübingen einen Vorführbefehl gegen die 28-Jährige erlassen. Aufgrund dessen suchten Fahndungskräfte des Polizeireviers Reutlingen die Wohnung der Frau am Montag auf, wo sie aber zunächst nur den Ehemann antrafen.
Als die Beamten auf dem Wohnzimmertisch Marihuana entdeckten, wurde die Rauschgiftermittlungsgruppe alarmiert, die auf staatsanwaltschaftliche Anordnung die komplette Wohnung durchsuchte. Insgesamt fand und beschlagnahmte die Polizei über ein Kilogramm Amphetamin, über 70 Gramm Marihuana, Dealerutensilien und 1.100 Euro mutmaßliches Dealergeld. Der 32-Jährige wurde vorläufig festgenommen.
Im Zuge der Fahndung nach der Ehefrau konnte sie später in der Tiefgarage des Gebäudekomplexes angetroffen werden. Sie wurde ebenso festgenommen, wie ein wegen eines anderen Betäubungsmitteldelikts per Vollstreckungshaftbefehl gesuchter 22-Jähriger, in dessen Begleitung sich die 28-Jährige befand.
Der 22-Jährige wurde noch am Montag in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Das Ehepaar wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Tübingen am Dienstag dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt, der die beiden polizeilich bereits wegen Drogendelikten bekannten Verdächtigen in Untersuchungshaft nahm. (ak)
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