30.01.2020 – 11:54, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Düsseldorf (ots)
Am gestrigen Nachmittag stellte die Bundespolizei bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Istanbul einen 32-Jährigen fest, der durch die Staatsanwaltschaft Traunstein zur Festnahme ausgeschrieben war. Der afghanische Staatsangehörige wurde im Juni 2019 wegen unerlaubter Einreise, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen zu einer Gesamtgeldstrafe von 139 Tagessätzen verurteilt. Der in Frankreich lebende Mann soll am Silvestervormittag 2018 mit einem Fahrzeug die Grenzübergangsstelle Schwarzbach passiert haben ohne einen dafür erforderlichen Pass oder Aufenthaltstitel zu besitzen. Des Weiteren besaß er für das Führen des PKWs keine erforderliche Fahrerlaubnis. Ebenso wurde im Gepäck des Mannes ein verfälschter nationaler Führerschein der Vereinigten Arabischen Emirate mitgeführt. Der 32-Jährige konnte die Ersatzfreiheitsstrafe verhindern, indem er die Geldstrafe in Höhe von 3.475,- Euro bei der Bundespolizei beglich. Anschließend konnte er seinen Flug über Istanbul nach Kabul antreten.
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