30.01.2020 – 13:09, Bundespolizeidirektion München, Oberaudorf / Kiefersfelden (ots)
Die Bundespolizei hat bei Kontrollen an den kleinen Grenzübergängen mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt. Am Mittwoch (29. Januar) stoppten die Bundespolizisten nahe Oberaudorf ein Auto mit deutschen Kennzeichen. Der 26-jährige Fahrer führte keine Ausweisdokumente mit sich, konnte aber als Deutscher mit Wohnsitz im Landkreis Rosenheim identifiziert werden. In der Beifahrertür seines Wagens fanden die Beamten einen verbotenen Wurfstern mit ausklappbaren Klingen. Auf den Verstoß gegen das Waffengesetz hingewiesen, verweigerte der gebürtige Rosenheimer die Aussage. Er wird sich voraussichtlich schon bald strafrechtlich verantworten müssen.
Einen 26-jährigen Österreicher überprüften die Bundespolizisten bei Kiefersfelden. In einer Plastiktüte im Kofferraum seines Fahrzeugs fanden die Beamten eine Schreckschusspistole ohne das in Deutschland vorgeschriebene Prüfsiegel sowie etwa 120 Patronen. Eine Berechtigung zum Führen der Waffe konnte der Tiroler jedoch nicht vorweisen. Außerdem hatte er noch ein Springmesser griffbereit in der Ablage der Fahrertür dabei. Nachdem der Mann rund 170 Euro als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren hinterlegt hatte, konnte er seine Fahrt ohne die Waffen fortsetzen.
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