03.02.2020 – 14:29, Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf, Görlitz; BAB 4 (ots)
Sieben unerlaubt Eingereiste und ein Ausländer, der sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhielt, sind das Ergebnis eines achtstündigen Fahndungseinsatzes der Bundespolizei in der Nacht von Samstag, den 1. Februar 2020, auf Sonntag, den 2. Februar 2020. Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf nahmen dabei den grenzüberschreitenden Linienbusverkehr an der Autobahnanschlussstelle Nieder Seifersdorf genauer unter die Lupe.
Das Hauptaugenmerk der Fahndungsmaßnahmen lag auf der Bekämpfung unerlaubter Einreisen und Aufenthalte, insbesondere in Verbindung mit der beabsichtigten Aufnahme einer unerlaubten Erwerbstätigkeit. Nach Auswertung des Schwerpunkteinsatzes kann ein erfreuliches Resümee gezogen werden.
Ihre ursprünglichen Reisepläne mussten sechs Ukrainer aufgeben. Die widersprüchlichen Angaben der Personen zum Zweck und auch zum Ziel ihrer Reise ließen rasch den Verdacht der unerlaubten Arbeitsaufnahme aufkommen. Vier von ihnen (36, 40, 49, 55) gaben zunächst an, für mehrere Tage einen Freund in Düsseldorf besuchen zu wollen. Der Fünfte, ein 47-Jähriger, wollte angeblich einen Freund in Köln besuchen. Der Sechste, ein 36-Jähriger, war ebenfalls auf Besuchstour zu einem Freund in Rheinland-Pfalz. Da alle aber weder die Namen ihrer Freunde noch deren Telefonnummer benennen konnten oder wollten, erhärtete sich der Verdacht, dass der genannte Reisegrund nicht der Wahrheit entsprach.
Ein Georgier (45) hingegen beabsichtigte für vier Tage als Tourist nach Düsseldorf zu reisen, danach wollte er in seine Heimat zurückkehren. Hotelreservierungen hatte er hierfür nicht vorgenommen, auch Kreditkarten führte er keine mit sich. Auf Nachfrage, ob er über die notwendigen finanziellen Mittel zur Bestreitung seines Vorhabens verfüge, gab er an, noch 85 Euro im Geldbeutel zu haben. Eine Weiterreise nach Deutschland kam wegen der unglaubwürdigen Geschichte für den 45-Jährigen nicht in Betracht. Die mitgeführten Barmittel stellten für die geplante Reise keine ausreichende finanzielle Basis dar.
Einem weiteren Ukrainer (48) wird vorgeworfen, den Bezugszeitraum überschritten zu haben.
Alle acht Männer kassierten eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Für sieben der Drittstaatsangehörigen folgte die Zurückschiebung nach Polen, einhergehend mit einem Einreiseverbot bis Februar 2022. Gegen den achten Drittstaatsangehörigen wird wohl die zuständige Ausländerbehörde die Ausweisung anordnen.
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