Pressemeldungen für den Landkreis Lindau vom 3. Februar 2020
03.02.2020, PP Schwaben Süd/West
Pressemeldungen für den Landkreis Lindau vom 3. Februar 2020
Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Lindau und Lindenberg sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug.
BetE4;ubungsmittelNONNENHORN. Am Sonntagabend gegen 20:15 Uhr wurde ein 28-jähriger Mann an der Seehalde als Fahrer eines Pkw einer Polizeikontrolle unterzogen. Er war im Besitz von einer Kleinmenge Amphetamin. Bei der Überprüfung seiner Fahrtauglichkeit reagierte der Drogenvortest positiv. Es wurden deutliche drogentypische Auffälligkeiten festgestellt. Bei dem jungen Mann wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Ihn erwartet ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und ein Monat Fahrverbot. Ebenso wird gegen ihn wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetzt strafrechtlich ermittelt. (PI Lindau)Falsche Identität | Illegaler Aufenthalt | Fahndungstreffer | Betrug und BargeldsicherstellungLINDAU. Bei der Ausreisekontrolle von zwei Fernreisebussen Richtung Italien wurden die Beamten der Lindauer Grenzpolizei wiederholt fündig. Montagfrüh gegen 01.00 Uhr überprüften zwei Streifen der Schleierfahndung im Rahmen der Ausreisekontrolle zunächst die Linie Frankfurt-Rom. Bereits die Durchsicht der vorgezeigten Reisedokumente bei einem 26-jährigen Nigerianer von der italienischen Insel Sardinien führte zu Unstimmigkeiten. Die Beamten stellten fest, dass der vorgezeigte italienische Aufenthaltstitel nicht den Schengenweit geltenden Bestimmungen entspricht. Somit hätte der als Tourist reisende Afrikaner gar nicht Italien verlassen dürfen. Bei einem weiteren Fahrgast, einem 28-jährigen Pakistaner aus dem Raum Mailand, verlief die erste Hürde bei der Kontrolle noch ohne Beanstandung. Der selbständige Geschäftsmann legte gültige Reisepapiere vor, die belegen, dass er seit mindestens 2015 legal in Italien lebt und sich frei im Schengen Raum bewegen darf. Ein Abgleich seiner Fingerabdrücke führte zu abweichenden Personalien. Mit diesen war er von der Ausländerbehörde in Göppingen wegen eines Verstoßes nach dem Asylgesetz gesucht. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Pakistaner im Jahr 2011 in Deutschland um Asyl nachsuchte. Seitdem hielt er sich zumindest für die Ausländerbehörde in Deutschland auf und wurde bis Ende 2019 geduldet. Gegenüber den Ämtern gab er vor, keine Reisedokumente zu besitzen. Mindestens seit 2015 ging er jedoch gleichzeitig in Italien seinen Geschäften nach und hatte dort mit seiner Familie seinen Lebensmittelpunkt. Bei der Durchsuchung seines Gepäcks wurde Bargeld in Höhe von mehreren Hundert Euro aufgefunden. Einen Großteil des Geldes wurde im Rahmen der Sachbearbeitung sichergestellt und wird der Sozialkasse der auszahlenden Behörde zurücküberwiesen.Entsprechende Strafverfahren wurden gegen beide Fahrgäste eingeleitet. Der Pakistaner unterzeichnete einen Asylverzicht für Deutschland und beschwor die Beamten, dass er unbedingt nach Italien zu seiner Familie wolle. Die Ausländerbehörde wird im Rahmen der Anzeigenerstellung über die Feststellungen, insbesondere das Vorenthalten über seine lange Aufenthaltsdauer und sein Einkommen in Italien informiert.Noch während der Sachbearbeitung im Rahmen der Rom-Buskontrolle, gegen 01.45 Uhr, wurde der Fernbus aus München Richtung Turin angehalten. Auch hier dauerte es nicht lange, bis die Beamten einen Verstoß feststellten. Hier zeigte sich ein 35-jähriger Ägypter aus der Lombardei offenbar uneinsichtig gegenüber geltendem Recht. Eine fahndungsmäßige Überprüfung führte zu einem Treffer im aktuellen Fahndungsbestand. Die Kollegen der Bundespolizei hatten den Ägypter Anfang Januar diesen Jahres im Raum Salzburg bei der Einreise kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass er nicht im Besitz der erforderlichen Reisedokumente war. Somit wurde er damals erkennungsdienstlich behandelt, nach Österreich zurückgewiesen und zur Überprüfung im Fahndungssystem ausgeschrieben. Bei der Ausreisekontrolle der Lindauer Grenzpolizei konnte er nun wieder keine gültigen Reisepapiere vorweisen. Auch hier folgte das entsprechende Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft Kempten. Trotz der Durchsuchung konnte kein ausreichendes Bargeld für eine Kaution aufgefunden werden. Im Falle eines möglichen Strafbefehls erwartet ihn bei der nächsten Kontrolle möglicherweise ein Haftbefehl. (GPI Lindau)Falsche Polizeibeamte treiben ihr Unwesen | Alle Angerufenen reagierten richtigLINDENBERG. Zu insgesamt sieben Fällen sog. „Falscher Polizeibeamter“ kam es am Sonntagabend zwischen 22:00 Uhr und 22:30 Uhr im Bereich Lindenberg. Die Anrufer erzählten hierbei die übliche Geschichte über zwei angeblich festgenommene Einbrecher und versuchten so sich das Vertrauen der Angerufenen zu erschleichen. Alle Geschädigten erkannten die Betrugsmasche rechtzeitig und informierten Angehörige oder die „richtige“ Polizei. Dadurch kam es zu keinen Vermögensschäden. Die Polizeiinspektion Lindenberg hat Ermittlungen wegen versuchten Betruges eingeleitet. (PI Lindenberg)