04.02.2020 – 12:18, Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf, Görlitz (ots)
Am Montag (4. Februar 2020) und Dienstag (5. Februar 2020) wurden am Busbahnhof Görlitz ein Inder (28) und auf dem BAB 4 Rastplatz "An der Neiße" ein Staatenloser (32) aus Lettland von der Bundespolizei in Gewahrsam genommen.
In beiden FxE4;llen lautet der Vorwurf: Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz!
Für den aus Indien stammenden Mann war die Reise ins Bundesgebiet bereits mit der Kontrolle beendet. Die vom ihm vorgelegten Dokumente reichten nicht aus, um legal ins Bundesgebiet einzureisen. Der 28-Jährige, der mit einer Estin verheiratet ist, war der Meinung, dass er aufgrund seiner Eheschließung mit einer EU-Bürgerin ohne weitere Dokumente im Schengen-Raum reisen dürfe. Da er seiner Ehefrau aber weder nachreiste und diese ihn zum Zeitpunkt der Kontrolle auch nicht begleitete, konnte der 28-Jährige kein Reiserecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU in Anspruch nehmen.
Es folgte die Zurückschiebung nach Polen, einhergehend mit einem Einreiseverbot bis Februar 2022.
Bei einer durchgeführten Kontrolle eines Kleintransporters auf der BAB 4 wies sich ein Insasse lediglich mit einem lettischen Fremdenpass, auch "Nepilsona Pase" genannt, aus. Diesen Pass erhalten russische Staatsbürger, welche in Lettland leben, belegen jedoch in keiner Form deren Staatszugehörigkeit, wodurch sie international als staatenlos gelten. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland ist diesem Personenkreis nicht gestattet. Da aber alle Insassen des Fahrzeugs Angaben für 3 Wochen im Raum Gießen für ein Textilunternehmen gearbeitet zu haben, wurde gegen den 32-Jährigen ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen folgten im Anschluss durch die Ausländerbehörde Görlitz
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