06.02.2020 – 11:57, Polizei Mönchengladbach, Mönchengladbach (ots)
Ausgehend von Anregungen aus dem politischen Raum wird derzeit die Frage einer Videobeobachtung im Bereich des Marienplatzes in Mönchengladbach-Rheydt kontrovers diskutiert. An diesem Ort begangene Straftaten, hier insbesondere Raub- und Gewaltdelikte aus den zurückliegenden Wochen, beunruhigen nachvollziehbar das Sicherheitsgefühl von Bürgerinnen und Bürgern. Dies nimmt die Polizei Mönchengladbach sehr ernst. Auf die aktuelle Entwicklung hat die Polizei Mönchengladbach bereits mit verstärkter Polizeipräsenz reagiert. Außerdem werden Einsatzkonzeptionen angepasst.
Eine im Herbst 2019 erfolgte Analyse der Kriminalitätsbelastung des Bereiches Marienplatz hatte ergeben, dass dieser Raum nicht besonders auffällig, also kein Kriminalitätsbrennpunkt war. Somit war aus rechtlichen Gründen auch keine Videobeobachtung zulässig. Die Kriminalitätsentwicklung wird aufgrund der aktuellen Entwicklungen erneut genau analysiert.
Die neue Analyse wird zeigen, ob sich der Marienplatz zwischenzeitlich zum Kriminalitätsbrennpunkt im Sinne des Polizeigesetzes entwickelt hat. Darüber hinaus wird zur Zeit eingehend geprüft, ob eine Videobeobachtung aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen zulässig, erforderlich und aus polizeilicher Sicht zweckmäßig ist. Dabei ist auch zu betrachten, ob die Videobeobachtung zu einer Verdrängung von Straftaten in nicht beobachte Bereiche führen würde. Dann wäre sie nicht hilfreich und rechtlich auch nicht zulässig. Polizeipräsident Wiesselmann: "Wir wollen als Polizei Mönchengladbachbach nicht, dass Kriminalität durch Videobeobachtung nur verdrängt wird und sich Probleme räumlich verlagern. Wir brauchen eine umfassendere Sichtweise."
Bei der nächsten Sitzung des Polizeibeirates steht das Thema Videobeobachtung des Marienplatzes bereits auf der Tagesordnung.
Zu dieser im März terminierten Sitzung werden die Ergebnisse der Untersuchung vorliegen und erörtert werden.(wr)
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