Pressebericht vom 06.02.2020


06.02.2020, PP München
Pressebericht vom 06.02.2020
Inhalt:151. Aufbruch von einem Münzgeldautomaten in einem Wettbüro – Ludwigsvorstadt 152. 69-jähriger Münchner fährt seit Jahrzehnten ohne gültige Fahrerlaubnis – Obergiesing 153. Schockanruf durch falsche Polizeibeamte – Mittersendling
151. Aufbruch von einem Münzgeldautomaten in einem Wettbüro – Ludwigsvorstadt Am Dienstag, 04.02.2020, gegen 19:00 Uhr, konnte ein 51-jähriger Angestellter eines Wettbüros einen 59-jährigen Ungarn dabei beobachten, wie er im Keller des Wettbüros einen Münzautomaten mit einem Schraubenzieher aufbrach. Es handelt sich um einen Automaten, der am Eingang des abgesperrten Toilettenbereichs angebracht ist, um die Toilettenbenutzung zu bezahlen. Der 59-Jährige entnahm das Bargeld aus dem Automaten und wollte im Anschluss das Wettbüro verlassen. Hierbei wurde er von einem inzwischen verständigten 37-jährigen Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes angesprochen und bis zum Eintreffen der Polizeibeamten festgehalten. Bei dem 59-Jährigen konnte das entwendete Münzgeld sowie Aufbruchswerkzeug und ein Schließfachschlüssel vom Münchner Hauptbahnhof aufgefunden werden. In dem Schließfach wurde das Gepäck des 59-Jährigen sowie weiteres Münzgeld und Werkzeug aufgefunden werden, das zum sogenannten Geldfischen aus Opferstöcken beziehungsweise Automaten geeignet ist. Der 59-Jährige befindet sich aktuell in Untersuchungshaft. Ob der 59-Jährige für weitere gleichgelagerte Straftaten verantwortlich ist, bedarf es noch weiterer Ermittlungen, die vom Kommissariat 52 (Einbrüche in gewerbliche Objekte) übernommen wurden.
152. 69-jähriger Münchner fährt seit Jahrzehnten ohne gültige Fahrerlaubnis – Obergiesing Am Mittwoch, 05.02.2020, gegen 15:50 Uhr, fiel einer Streifenbesatzung der Polizeiinspektion 23 (Giesing) in der Schwanseestraße ein Pkw Skoda auf, der ohne auf den umliegenden Verkehr zu achten, in die diese einfuhr. Aufgrund dieses Fahrmanövers musste der Fahrer des Streifenwagens stark abbremsen, um eine Kollision zu verhindern. Im Anschluss wurde der Pkw für eine Verkehrskontrolle angehalten. Schon beim Herantreten an das Fahrzeug stellten die Polizeibeamten fest, dass der Fahrer, ein 69-jähriger Münchner, nicht angeschnallt war und zusätzlich einen kleinen Hund ungesichert auf seinem Schoß transportierte. Der 69-Jährige konnte bei der Kontrolle keinen Führerschein vorweisen. Er gab jedoch an, in Besitz eines tschechischen Führerscheins zu sein. Den habe er jedoch in das Ausstellerland geschickt, um ihn dort verlängern zu lassen. Der 69-Jährige, der fest in München wohnt und in der Tschechien über keinen Wohnsitz verfügt, gab an, dass laut seiner Rechtsauffassung eine ausländische Fahrerlaubnis ausreiche, um in Deutschland unter den genannten Umständen ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug führen zu dürfen. Dem 69-Jährigen wurde bereits 1987 die deutsche Fahrerlaubnis entzogen. Er ist seitdem mehrmals wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt worden. Zuletzt war dies im September 2019 der Fall. Dem 69-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Fahrzeugschlüssel wurden einem Angehörigen übergeben. Gegen den Münchner wird nun erneut wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Zudem wird die zuständige Führerscheinstelle über den Sachverhalt unterrichtet.
153. Schockanruf durch falsche Polizeibeamte – Mittersendling Am Mittwoch, 05.02.2020, gegen 14:30 Uhr, erhielt eine 68-jährige Münchnerin aus dem Stadtteil Mittersendling auf ihrem Festnetztelefon einen Anruf eines angeblichen Polizeibeamten. Dieser teilte der Dame mit, dass ihre Tochter einen Verkehrsunfall mit hohem Fremdschaden verursacht habe. Bei diesem Unfall wäre ein Pkw Porsche beschädigt worden, der im Ausland zugelassen sei. Daher wäre sofort eine Kaution von 65.000 Euro zu entrichten. Der angebliche Polizeibeamte gab an, dass eine finanzielle Abwicklung durch die Versicherung auf die Schnelle nicht möglich wäre, daher müsse die Tochter nun den geforderten Betrag vorläufig hinterlegen. Die 68-Jährige verfügte jedoch nicht über die geforderte Summe. Daher einigten sich die Gesprächspartner auf die Zahlung eines Teilbetrages. Der Rest würde von der Tochter vor Ort selbst aufgebracht werden. Der angebliche Polizeibeamte gab den Hörer nun an eine Frau weiter, die sich als die Tochter der Dame ausgab. Diese war jedoch wegen der verweinten Stimme und des Schluchzens nicht eindeutig zu verstehen. Der Tatverdächtige setzte die 68-Jährige weiter unter Druck und drohte, dass ihre Tochter ins Gefängnis kommen würde, sollte der Betrag nicht vor Ort bezahlt werden. Die 68-Jährige löste daraufhin bei zwei Banken ihre Konten auf und übergab am frühen Abend einen hohen Bargeldbetrag vor dem Wohnanwesen an eine zuvor angekündigte Abholerin. Diese überreichte der 68-Jährigen ein Handy, über das erneut Kontakt mit dem falschen Polizeibeamten bestand. Dieser sicherte der Frau nun zu, dass die Tochter mit der Übernahme der Kaution nun aus dem Polizeipräsidium in der Ettstraße entlassen werden würde. Bei einem späteren Telefongespräch mit der tatsächlichen Tochter erkannte die 68-Jährige den Betrug und verständigte die Polizei. Die spezielle für diese und ähnlich gelagerte Betrugsmasche eingerichtete AG Phänomene hat in diesem Fall die Ermittlungen übernommen. Warnhinweis:Die Kriminalpolizei warnt in diesem Zusammenhang dringend davor, angeblichen Verwandten, die sich lediglich telefonisch melden, für etwaige Investitionen Geldbeträge zur Verfügung zu stellen. Die Angerufenen sollten unbedingt Rücksprache mit Vertrauenspersonen halten bzw. sich direkt an die Polizei wenden.Die Tipps Ihrer Münchner Polizei: Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen.Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis.Halten Sie nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen bei Familienangehörigen Rücksprache. Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen. Ändern Sie Ihren Eintrag im Telefonbuch, indem Sie Ihren Vornamen abkürzen. Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt: Notrufnummer 110.