07.02.2020 – 13:55, Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg, Hamburg (ots)
Am Donnerstagvormittag wurde eine 31-jährige Deutsche im Terminal 1 von einer Streife der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Fahndungsüberprüfung stellten die Beamten fest, dass die Frau bereits seit einiger Zeit zur Fahndung ausgeschrieben ist. So war sie in 13 (!) Fällen von verschiedenen Staatsanwaltschaften aus dem gesamten Bundesgebiet gesucht, da sie unbekannten Aufenthalts war. Grund der Fahndungsnotierungen sind zahlreiche Betrugsdelikte. Außerdem bestanden zwei Ausschreibungen zur Festnahme. Die Staatsanwaltschaft München I hat im Juni 2016 die Untersuchungshaft der Frau angeordnet. Die Dame ist dringend tatverdächtig, Ende 2015 über das Internet eine hochwertige Damenhandtasche verkauft zu haben, ohne die bezahlte Ware auszuliefern. Die zweite Ausschreibung ist von der Staatsanwaltschaft Hamburg vom August 2017. Auch hier wird der Frau Betrug vorgeworfen. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 135 Tagessätzen zu jeweils 10EUR verurteilt. Ersatzweise sind 135 Tage Freiheitsstrafe anzutreten. Hinzu kommen kosten i. H. v. 170 Euro. Wegen des Untersuchungshaftbefehls und auf Grund der Tatsache, dass sie die geforderte Summe nicht aufbringen konnte, wurde die Dame in die Untersuchungshaftanstalt Hamburg gebracht.
Am Donnerstagmittag war ein 55-jähriger Deutscher auf dem Weg von Hamburg nach Gran Canaria. Bei der Sicherheitskontrolle fiel den Luftsicherheitsassistenten im Gepäck ein verdächtiger Gegenstand auf. Daraufhin wurde die Tasche genauer überprüft. Es stellte sich heraus, dass sich darin ein Butterflymesser befindet. Dies ist nach dem Waffengesetz jedoch ein verbotener Gegenstand. Daher erhielt der Mann von der Bundespolizei eine Strafanzeige. Das Butterflymesser wurde sichergestellt. Anschließend konnte er Richtung Spanien weiterreisen.
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