10.02.2020 – 15:11, Bundespolizeiinspektion Pasewalk, Pasewalk, Pomellen, Ahlbeck (ots)
Am 7. Februar 2020 kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Pasewalk in Pomellen einen polnischen Flix-Linienreisebus, der in Richtung Polen unterwegs war. Dabei stellten die Beamten fest, dass gegen einen der Mitreisenden eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Regensburg zur Festnahme bestand. Der 33-jährige polnische Staatsbürger sollte eine Geldstrafe in Höhe von 1600,00 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zahlen. Da er diese Geldsumme nicht aufbringen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Stralsund verbracht. Hier trat er die 40-tägige Ersatzfreiheitsstrafe an.
Eine 34-jährige polnische Staatsangehörige wurde am 8. Februar 2020 auf der BAB 11, Abfahrt Penkun, durch Bundespolizisten angehalten und kontrolliert. Sie war mit einem PKW Opel in Fahrtrichtung Berlin unterwegs. Ihre fahndungsmäßige Überprüfung brachte gleich zwei Haftbefehle ans Tageslicht. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hatte sie zur Festnahme wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ausgeschrieben. Da sie die offenen Geldstrafen in Höhe von insgesamt 775,00 Euro bezahlen konnte, durfte die 34-Jährige im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen ihre Fahrt fortsetzen.
Noch am selben Tag überprüften die Beamten der Deutsch-Polnischen Dienststelle Pomellen einen 27-jährigen polnischen Staatsbürger auf der BAB 11. Er war Insasse in einem polnischen Pkw und in Richtung Berlin unterwegs. Eine Abfrage im Fahndungssystem ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Hannover zur Festnahme. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 475,00 Euro sowie Kosten in Höhe von 105,00 Euro wegen Gefährdung des Straßenverkehrs bisher nicht bezahlt. Zudem sollte der Führerschein des Mannes sichergestellt werden, da ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Die offene Geldstrafe und zusätzliche Kosten konnte der Mann unmittelbar zahlen. Somit blieb ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe von 19 Tagen erspart. Den Führerschein zogen die Beamten ein.
Auf der Insel Usedom kontrollierten Bundespolizisten ebenfalls am 8. Februar 2020 einen 47-jährigen deutschen Staatsangehörigen in Ahlbeck. Hier stellten die Beamten fest, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Cottbus zur Festnahme ausgeschrieben war. Er war nicht zur Hauptverhandlung erschienen. Dem 47-Jährigen wird ein Raub vorgeworfen. Die Beamten führten ihn gestern beim Amtsgericht Königs Wusterhausen vor und brachten ihn anschließend in die Justizvollzugsanstalt Cottbus.
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