10.02.2020 – 10:27, Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg, Liebenau (ots)
(opp) Einer Streifenwagenbesatzung des Polizeikommissariates Hoya fiel am frühen Sonntagnachmittag in der Stolzenauer Straße in Liebenau während der Streifenfahrt ein Motorroller auf, an welchem ein blaufarbenes und somit ungFC;ltiges Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2018 angebracht war. Doch damit nicht genug. Bei der Kontrolle des 39jährigen Liebenauers wurde festgestellt, dass dieser zuvor seinen Roller unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln fuhr. Dieses führte zu einer Blutentnahme, die von den Beamten angeordnet und im Nienburger Krankenhaus durchgeführt wurde. Neben des Strafverfahrens im Pflichtversicherungsgesetz muss sich der Liebenauer nun auch wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten und mit einem Fahrverbot sowie einer nicht unerheblichen Geldstrafe rechnen.
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