12.02.2020 – 16:28, Polizeipräsidium Neubrandenburg, Neubrandenburg (ots)
Gestern am späten Abend haben Passanten in der Erich-Zastrow-Straße auf dem Datzeberg in Neubrandenburg nicht schlecht gestaunt: Etliche Banknoten jeglicher Couleur lagen vom Wind verweht auf der Straße verteilt. Die Finder riefen die Polizei. Die Beamten des Polizeihauptreviers Neubrandenburg sammelten insgesamt 147 Scheine auf, darunter 50-Euro-Noten, 500-Euro-Noten; das Gros waren jedoch Zehner.
Wie die weiteren Ermittlungen ergaben, handelt es sich bei den Geldscheinen um eine Form von "Spielgeld", welches jedoch täuschend echt wirken - vor allem beim Bezahlen in dunkleren Räumen wie etwa Discos oder auch bei unvorsichtiger Geldannahme in Geschäften. Dieses Geld wird auch "Movie Money" oder "Prop Money" genannt und kann legal im Internet erworben werden. Auf der Rückseite der Scheine ist mehr oder weniger deutlich das Wort "copy" erkennbar (siehe Foto). Zudem ist etwa der Streifen vorn rechts nicht so stark oder gar nicht spiegelnd und die kleingedruckte Banknotenzahl nicht fluoreszierend.
Strafrechtlich relevant wird es für Besitzer solcher Banknoten natürlich erst dann, wenn sie die unechten Scheine bewusst als Zahlungsmittel einsetzen. In jüngster Zeit ist auch in Neubrandenburg mit solchem Geld beim Bezahlen betrogen worden.
Die Kripo Neubrandenburg hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Wer sachdienliche Angaben zu den Scheinen auf der Straße von Mittwochabend machen kann - etwa woher das Geld geflogen kam oder Hinweise zum Besitzer hat - wendet sich bitte an die Einsatzleitstelle Neubrandenburg unter 0395/5582-2224, die Internetwache der Landespolizei M-V unter www.polizei.mvnet.de oder aber jede andere Polizeidienststelle.
Allgemeine Informationen zu dem Phänomen "Spielgeld" des LKA M-V: In diesem Jahr sind bundesweit, auch in M-V, vermehrt verwechselbare, banknotenähnliche Abbildungen aufgetreten. Hierbei handelt es sich um eine Art "Spielgeld" oder Geld für Werbezwecke, die unter Einhaltung von Regeln, die die EZB aufgestellt hat, gefertigt und auch legal vertrieben werden dürfen. Die gefertigten banknotenähnlichen Abbildungen müssen sich zum Beispiel in Größe, Material, Bildern, Aufdrucken so von echten Banknoten unterscheiden, dass eine Verwechslung mit echtem Geld ausgeschlossen ist. Auf solchen Scheinen sind unterschiedliche Aufdrucke und Schriften abgebildet, die auf Werbezwecke oder Spielgeld hinweisen. Außerhalb der EU werden diese Regelungen und Vorgaben oftmals nicht eingehalten, so dass das produzierte und zum Erwerb angebotene "Geld" durchaus echt wirkt und somit auch zur Täuschung im Zahlungsverkehr geeignet ist. Es ist für Falschgeldverausgaber viel einfacher, sich dieses "Geld" zu beschaffen. Verausgabungen erfolgen zumeist im Einzelhandel, bei Festivals, in Bars oder Nachtclubs.
Rückfragen bitte an:
Claudia Tupeit
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Pressestelle
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