19.02.2020 – 11:04, Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf, Görlitz, BAB 4 (ots)
Ein verbotenes Springmesser wird nun einem Weißrussen (36), ein verbotenes Reizstoffsprühgerät einem Polen (33) zum Verhängnis. Nach der Beschlagnahme wurden gegen die Eigentümer Ermittlungen wegen des VerstoxDF;es gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Das Messer fanden Bundespolizisten in einer Ablage der Fahrertür, als sie sich am Dienstagvormittag den Mercedes Sprinter des 36-Jährigen näher ansahen.
Das Reizstoffsprühgerät, dem das Prüfzeichen fehlte, hatte der 33-Jährige im Kofferraum seines Peugeot deponiert. Damit war er am Dienstagabend angehalten worden.
Die Kontrollen fanden jeweils in der Nähe der Autobahn bei Kodersdorf statt.
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