20.02.2020 – 14:42, Bundespolizeidirektion München, Rosenheim (ots)
Obwohl ein serbischer Staatsangehöriger für die Fahrt im Nachtzug von Innsbruck nach Düsseldorf über eine Fahrkarte verfügte, hat die Bundespolizei seine Fahrt in Rosenheim am Mittwoch (19. Februar) beendet und den Mann wegen einer Leistungserschleichung verhaftet. Das Vergehen, das dem 38-Jährigen angelastet wird, liegt jedoch schon ein wenig zurück.
Wie sich bei der Überprüfung seiner Personalien im Rahmen der Grenzkontrollen herausstellte, hatte das Amtsgericht in München im April des vergangenen Jahres einen Strafbefehl gegen den Serben erlassen. Demnach hat er wegen Erschleichens von Leistungen eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro zu zahlen. Da er nach seiner Festnahme in Rosenheim nicht in der Lage war, die bestehenden Justizschulden zu begleichen, musste er die vom Gericht ersatzweise angesetzte Freiheitsstrafe von 160 Tagen antreten. Die Bundespolizisten lieferten ihn für die kommenden Monate in die Justizvollzugsanstalt Bernau ein.
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