23.02.2020 – 11:49, Polizeipräsidium Mittelfranken, Fürth (ots)
Dem Fachkommissariat K 11 für "Cybercrime" der Kriminalpolizei Fürth gelang es, eine überörtlich agierende Tätergruppe zu ermitteln. Mehrere Polizeidienststellen im Bundesgebiet waren an den Ermittlungen beteiligt.
Anlass der Ermittlungen war, dass sich im September 2019 ein Geschädigter bei der Fürther Polizei meldete und Anzeige wegen des Verdachts des Computerbetruges erstattete. Schnell schalteten sich die Experten für Cybercrime der Kriminalpolizei Fürth ein und übernahmen die umfangreichen Ermittlungen.
Der Geschädigte gab an, dass von seinem Konto zwei unberechtigte Überweisungen getätigt wurden, ohne dass er diese autorisiert hatte. Die IT-Kriminalisten erkannten schnell, dass es sich hier um einen Fall des sog. "SIM-Swapping" handelte. Bei diesem Phänomen greifen Betrüger u. a. Zugangsdaten für Online-Banking ab und führen in der Folge Geldüberweisungen durch, im Anschluss daran wird entweder sehr schnell Bargeld abgehoben, oder auf ausländische Konten weiter transferiert.
Im konkreten Fall wurden die Zugangsdaten des Geschädigten auf unbekannte kriminelle Weise erlangt.
Nach bisherigem Ermittlungsstand soll ein Bandenmitglied, der als Mitarbeiter in einem Mobilfunkgeschäft tätig war, ohne Wissen des Geschädigten eine Ersatz-SIM-Karte erstellt haben, die wiederum an einen weiteren Täter übergeben wurde. Im weiteren Verlauf wurden mit dieser Karte die SMS-TANs abgefangen, um zunächst die Überweisungen vom Konto des Geschädigten auf ein Konto eines weiteren Verdächtigen zu ermöglichen. In der Folge wurden in einem anderen Bundesland sofortige Bargeldabhebungen durchgeführt.
Umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizei Fürth, die sich unter anderem nach Hessen und Nordrhein-Westfalen ausweiteten, wurden unter Einbindung Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg - Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) - geführt.
Im Zuge der Ermittlungen wurden Mitte Februar 2020 zeitgleich mehrere Objekte in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen durchsucht. Hierbei wurden neben tatrelevanten Beweismitteln noch eine größere Menge Betäubungsmittel, die auf einen Handel deuten, aufgefunden und sichergestellt.
Die Tatverdächtigen müssen sich nun in entsprechenden Ermittlungsverfahren u. a. wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Computerbetruges verantworten. Die Bande kommt nach bisherigem Stand für einen entstandenen Entwendungsschaden von mittlerweile ca. 20.000 Euro in Frage.
In diesem Zusammenhang empfiehlt die Polizei folgendes:
- Nutzen Sie, wenn für Ihr mobiles Betriebssystem verfügbar, Antivirenprogramme und Überwachungs-Apps, die Ihnen die Berechtigungen von anderen Apps (z.B. Zugriff auf das Telefonbuch) anzeigen. - Laden Sie keine Dateien aus unsicheren Quellen herunter. Nutzen Sie nur App-Stores seriöser Anbieter. - Verwenden Sie Online-Banking-Apps nicht auf dem gleichen Gerät, auf dem Sie auch die mobilen TAN empfangen. - Hinterfragen Sie grundsätzlich SMS, MMS oder E-Mails mit "Links" die Sie erhalten - es kann sich um Schadsoftware handeln. - Lesen Sie vor Kauf und Nutzung der Apps die Bewertungen in den App-Stores.
Weitere Infos erhalten Sie unter https://www.polizei-beratung.de/
Wolfgang Prehl
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