24.02.2020 – 14:40, Bundespolizeiinspektion Magdeburg, Magdeburg (ots)
Am Sonntag, den 23. Februar 2020 kontrollierten Bundespolizisten auf dem Magdeburger Hauptbahnhof gegen 18:45 Uhr einen niederländischen Staatsangehörigen. Der 41-Jährige wurde gleich von vier Behörden gesucht. Dieses erbrachte die Überprüfung seiner Personalien im polizeilichen Informationssystem. Der Gesuchte wurde wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 450 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Er zahlte weder die geforderte Geldstrafe, noch stellte er sich dem Strafantritt. Deshalb erstellte die Staatsanwaltschaft München I den Vollstreckungshaftbefehl gegen den 41-Jährigen. Zudem ersuchten die Staatsanwaltschaften Nürnberg-Fürth, Zweigstelle Erlangen, Hannover und die Amtsanwaltschaft Frankfurt/ Main den aktuellen Aufenthaltsort des Mannes wegen unterschiedlicher Delikte. Der 41-Jährige wurde festgenommen und der Haftbefehl wurde ihm eröffnet. Er konnte auch am Sonntag die Geldstrafe nicht aufbringen und wurde durch die Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt Burg gebracht. Sollte er die Strafe nicht bezahlen können, wird er die nächsten 30 Tage im Gefängnis bleiben. Die jeweiligen Behörden wurden über den vorerst neuen Aufenthaltsort des Mannes informiert.
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