Hohe Strafe: Polizei zieht völlig überladenen Auto-Transporter aus dem Verkehr – Hilden – 2002178

POL-ME: Hohe Strafe: Polizei zieht völlig überladenen Auto-Transporter aus dem Verkehr - Hilden - 2002178
27.02.2020 – 13:14, Polizei Mettmann, Mettmann (ots)
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Am Mittwoch (26. Februar 2020) haben Polizeibeamte des Verkehrsdienstes Mettmann im Rahmen allgemeiner Kontrollen einen völlig überladenen Auto-Transporter aus dem Verkehr gezogen.

Das war passiert:

Gegen 15:30 Uhr fiel den Experten der Verkehrspolizei ein Lkw aus Osteuropa auf, der auf seiner Ladefläche einen schweren Audi Kombi transportierte und gerade dabei war, einen weiteren Wagen für den Export auf seine Ladefläche aufzuladen. Bei der Kontrolle an einer stationären Waage stellte sich heraus, dass der Transporter völlig überladen war: So wog das Gespann inklusive des geladenen Audis 4.320 Kilogramm - und damit 820 Kilogramm über dem zugelassenen Maximalgewicht von 3,5 Tonnen. Zudem gab der Fahrer, ein 50 Jahre alter Mann aus Münster, an, er sei auf dem Weg, um einen weiteren Pkw auf die noch freie Ladefläche für den Export aufzuladen. Die Gewichtsüberschreitung wäre ohne die Polizeikontrolle also noch drastischer ausgefallen.

Interessant wurde der Sachverhalt für die Polizei nun auch im Hinblick auf die Sozialvorschriften im gewerblichen Güterverkehr: Beim gewerblichen Einsatz benötigen auch Fahrzeuge mit Anhänger, sofern die Kombination die zulässige Masse von 3500 Kilogramm übersteigt, ein fest eingebautes Kontrollgerät zur Dokumentation von Lenk- und Ruhezeiten!

Mit dem Anhänger fiel auch das kontrollierte Fahrzeuggespann unter diese Regelung. Damit besteht die Einbaupflicht eines Kontrollgeräts aus der geltenden EU-Verordnung. Ein solches konnte der Fahrer jedoch nicht vorweisen. Die normalerweise mittels einer Fahrerkarte digital aufgezeichneten Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten des Fahrers konnten so nicht überprüft werden.

Weiterhin fiel diese geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit einem Kraftfahrzeuggespann über 3500 kg unter die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und war damit lizenzpflichtig. Auch diese Lizenz des Transportunternehmers konnte der Fahrer nicht vorweisen.

Das Bußgeld für den Unternehmer des gewerbsmäßigen Transports ohne Kontrollgerät und Lizenz belief sich so auf 1.500 Euro. Den Fahrer erwarten zudem ein Bußgeld in Höhe von 95 Euro sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister für die Überladung, sowie eine weitere Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz (fehlende Aufzeichnungen seiner Lenk- und Ruhezeiten).

Nach Abladen des schweren Audi Kombis und Abschluss der polizeilichen Maßnahmen trat der Fahrer seine Heimfahrt nach Münster an.

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