27.02.2020 – 13:02, Polizei Minden-Lübbecke, Porta Westfalica, Bad Oeynhausen, Minden (ots)
Am Mittwoch hat ein Autofahrer (20) versucht, sich einer Kontrolle durch eine Zivilstreife zu entziehen. Zuvor war dieser durch rücksichtslose Fahrweise aufgefallen. Bei der späteren Überprüfung des PKWs, bemerkten die Beamten, dass der Mann ein Spielzeugblaulicht in seinem Wagen mit sich geführt hatte.
Als die Beamten am Mittwochmorgen um kurz vor elf Uhr mit ihrem Zivilwagen auf der B61 in Richtung Bad Oeynhausen unterwegs waren, wurden sie in Höhe der Einfahrt zum Weserauentunnel von einem Volkswagen überholt. Dessen Fahrer fuhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit dicht auf den vor ihm fahrenden Wagen auf. Aus diesem Grund entschied man sich, den Golf zu stoppen.
Dieser Aufforderung kam der Fahrer nicht nach, sodass man neben den Anhaltezeichen auch Blaulicht und Martinshorn einschaltete. Trotz dessen raste er auf der Freiherr-vom-Stein-Straße weiter in Richtung Bad Oeynhausen und überholte dabei im Streckenverlauf mehrere Fahrzeuge, sodass sich im Gegenverkehr befindliche Fahrzeuge, um eine Kollision zu verhindern, mehrfach stark abbremsen und ausweichen mussten. Auf seiner Flucht missachtete der Golf-Fahrer unter anderem Überholverbote und mindestens eine Rotlicht zeigende Ampel. Nach rund 16 Kilometern Flucht, gelang es den Polizeibeamten im Bereich Sielpark in Bad Oeynhausen den mittlerweile fußläufig fliehenden 20-jährigen Mindener auf einem Acker zu stellen und vorläufig festzunehmen.
Bei der Durchsuchung des Golfs fanden die Einsatzkräfte ein Spielzeugblaulicht auf, welches sich griffbereit hinter dem Fahrersitz befunden hatte. Unterdessen wurde der Mindener zur Feststellung seiner Identität auf die Wache nach Minden gebracht. Bei seiner Vernehmung konnte er keine schlüssige Erklärung für sein Verhalten angeben. In den Mittagsstunden konnte der Mindener die Wache wieder verlassen. Sein Führerschein wurde eingezogen. Wegen der Straßenverkehrsgefährdung durch grobes und rücksichtsloses Fehlverhalten beim Überholen eröffnete man ein Ermittlungsverfahren gegen den Heranwachsenden.
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