Pressebericht vom 04.03.2020


04.03.2020, PP München
Pressebericht vom 04.03.2020
Inhalt:298. Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten – Ludwigsvorstadt299. Arbeitsunfall – Untersendling300. Landgericht München verurteilt zwei sogenannte „Falsche Polizeibeamte“ zu mehrjährigen Haftstrafen -siehe Pressebericht vom 26.10.2018, Ziff. 1639 und vom 13.02.2020, Ziff. 198301. Gefährliche Körperverletzung in U-Bahn – Schwabing
298. Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten – Ludwigsvorstadt Am Dienstag, 03.03.2020, gegen 17:45 Uhr, bog eine 38-jährige Taxifahrerin aus München, nachdem sie zuvor einen weiblichen Fahrgast aufgenommen hatte, mit ihrem Mercedes Taxi von einem Taxistand an der Bayerstraße in diese ein und befuhr diese in westlicher Richtung stadtauswärts.Zur gleichen Zeit überquerte ein 60-Jähriger mit Wohnsitz in München mit seinem Fahrrad die Bayerstraße an einer Fußgängerfurt nach den ersten Ermittlungen bei für ihn geltendem Rotlicht.Es kam zu einem Zusammenstoß zwischen dem Taxi und dem Radfahrer. Danach stieß der Pkw mit drei weiteren Fußgängern (einer 28-Jährigen, einem 39- und 58-Jährigen, alle mit Wohnsitzen in München) zusammen, die sich auf dem Gehweg am rechten Fahrbahnrand befanden. Im Anschluss wurden mehrere am Fahrbahnrand abgestellte Fahrräder vom Taxi beschädigt, das danach noch einen Bauzaun durchbrach. Das Taxi kam innerhalb des abgesperrten Baustellenbereichs nach 10 Metern zum Stehen.Zeugen alarmierten sofort den Polizeinotruf 110. Umgehend wurden mehrere Streifen (darunter auch Kräfte der Münchner Einsatzhundertschaft und der Verkehrspolizei) zum Unfallort beordert. Die Unfallörtlichkeit wurde großräumig abgesperrt.Die drei Fußgänger und der Radfahrer erlitten bei dem Verkehrsunfall nach bisherigem Erkenntnisstand keine schwerwiegenderen oder lebensbedrohlichen Verletzungen. Die Fußgänger wurden vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Der Radfahrer wollte selber zum Arzt gehen. Die Taxifahrerin blieb unverletzt.Im Rahmen der Ermittlungen vor Ort wurde bekannt, dass sich der weibliche Fahrgast des Taxis unmittelbar nach dem Unfall aus dem Taxi und von dem Unfallort entfernt hatte. Die weiteren Ermittlungen zur Klärung des genauen Unfallhergangs hat die Münchner Verkehrspolizei übernommen. Die Taxifahrerin wurde wegen einer fahrlässigen Körperverletzung angezeigt. Während der Unfallaufnahme kam es zeitweise zu größeren Behinderungen des Berufsverkehrs im Bereich rund um den Münchner Hauptbahnhof. Die Verkehrssperrungen wurden gegen 19:30 Uhr wieder aufgehoben.Zeugenaufruf: Personen, die sachdienliche Hinweise zum Unfallhergang machen können, insbesondere der weibliche Fahrgast aus dem Taxi, werden gebeten, sich mit dem Unfallkommando, Tegernseer Landstraße 210, 81549 München, Tel.: 089/6216-3322, in Verbindung zu setzen.
299. Arbeitsunfall – Untersendling Am Dienstag, 03.03.2020, gegen 09:00 Uhr, führten Bauarbeiter in einem Haus in der Albert-Roßhaupter-Straße Abbrucharbeiten an einer circa 100 Quadratmeter großen Decke durch. Die Arbeiten wurden auf einem circa zwei Meter hohen Rollgerüst ausgeführt. Als sich ein 51-jähriger Bauarbeiter aus dem Landkreis Ebersberg auf dem Rollgerüst befand, brach ein circa 15 x 5 Meter großes Stück des Deckenputzes herunter. Das Putzgeflecht traf das Rollgerüst, auf welchem sich der 51-Jährige befand. Der 51-Jährige stürzte dabei vom Gerüst und wurde verletzt. Er wurde zur weiteren ärztlichen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht. Das Kommissariat 13 (Betriebsunfälle) hat die weiteren Ermittlungen zum genauen Unfallhergang übernommen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I wurde zur Klärung des Unfalls ein Gutachter angefordert. Das Gewerbeaufsichtsamt München wurde ebenfalls verständigt und war vor Ort.
300. Landgericht München verurteilt zwei sogenannte „Falsche Polizeibeamte“ zu mehrjährigen Haftstrafen Das Landgericht München I hat in einem Urteil vom 11.02.2020 einen 29-Jährigen aus Hessen und eine 27-Jährige aus Nordrhein-Westfalen zu vier Jahren und vier Monaten sowie zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Den beiden Tätern konnte bei bundesweit sechs bzw. neun Fällen im Tatzeitraum zwischen Oktober 2018 und Februar 2019 eine aktive Tatbeteiligung bei Betrugstaten durch das Phänomen „Falsche Polizeibeamte“ nachgewiesen werden. Hierbei erlangte die organisierte Tätergruppierung, deren Callcenter von der Türkei aus europaweit operieren, unter anderem hochwertige Schmuckgegenstände und Bargeld in einem Gesamtwert von mehreren hunderttausend Euro. Bei den Tatopfern handelte es sich in allen Fällen um Seniorinnen und Senioren im Alter zwischen 53 und 90 Jahren. Die Straftaten wurden von der Tätergruppierung in mindestens vier Bundesländern verübt. In zwei Fällen waren die Täter mit ihren Betrugstaten in München und in Nürnberg erfolgreich. In München war, wie bereits berichtet, am 23. und 24.10.2018, eine 90-jährige Seniorin telefonisch durch falsche Polizeibeamte dahingehend instruiert und manipuliert worden, dass sie den als Abholer und als Kurierin agierenden Verurteilten Bargeld und Schmuck im Wert von mehreren 10.000 Euro persönlich aushändigte. Bei einem Fall in Nürnberg übergab ein 79-jähriger Rentner auf telefonische Anweisung eine hochwertige Sammlung von Goldmünzen im Wert von mehreren tausend Euro an die Täter. Das Urteil des Landgerichts München I wird durch das Polizeipräsidium München als konsequenter, notwendiger und richtungsweisender Schritt der Bayerischen Justizbehörden bei der Bekämpfung des Callcenterbetruges aufgefasst. Die immense kriminelle Energie, der hohe Organisations- und Planungsgrad der Täter und die oftmals horrenden Vermögensschäden bei den Tatopfern zeigen die Verwerflichkeit dieser besonderen Form der organisierten Kriminalität. Nicht zuletzt durch den erheblichen personal- und zeitintensiven Ermittlungsaufwand durch die Arbeitsgruppe Phänomene der Münchner Polizei konnten die Täter beweiskräftig überführt werden. Basierend auf den bislang erzielten Ermittlungserfolgen hatte sich eine vierköpfige Expertengruppe des Polizeipräsidiums München unter Leitung von Polizeipräsident Andrä Ende Januar 2020 im Rahmen einer fünftägigen Dienstreise zu Gesprächen mit führenden türkischen Polizeivertretern in Izmir, Antalya und Ankara getroffen. Bei diesen Gesprächen wurden Absprachen und Vereinbarungen im Hinblick auf eine stete Verbesserung und Optimierung der bisherigen internationalen polizeilichen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Callcenterbetruges besprochen.Polizeipräsident Andrä hatte sich nach der Rückkehr von der Dienstreise aus der Türkei sehr zufrieden über den Verlauf der Gespräche und die getroffenen Vereinbarungen mit den türkischen Polizeibehörden geäußert. Zeitgleich war es Anfang Februar 2020 zu zahlreichen Verhaftungen von Tatverdächtigen dieser Tätergruppierung in mehreren Bundesländern und in der Türkei gekommen.
301. Gefährliche Körperverletzung in U-Bahn – Schwabing Am Dienstag 03.03.2020, um 09:05 Uhr, fuhren ein 49-jähriger Münchner und ein 56-jähriger Münchner mit der U6 in Richtung Klinikum Großhadern. Hierbei führte der 56-Jährige seinen Hund an einer Leine mit. Ohne Vorankündigung griff der 49-Jährige an das Halsband des Hundes und ließ dieses trotz mehrfacher Aufforderungen seitens des Hundehalters nicht mehr los. Nach Angaben des 56-Jährigen drehte der 49-Jährige zudem sein Handgelenk, wodurch der Hund mit dem Halsband gedrosselt wurde. Um dies zu unterbinden, versuchte der 56-Jährige den Handgriff am Halsband des Hundes zu lösen. In der weiteren Folge stach der 49-Jährige mit einem mitgeführten Taschenmesser dem 56-Jährigen in den linken Oberarm. Durch das Eingreifen eines 28-jährigen Münchners, welcher den Tatverdächtigen von hinten umklammerte, konnten weitere Tätlichkeiten unterbunden werden. Insbesondere fiel durch dieses Eingreifen das Messer zu Boden. Über andere U-Bahninsassen wurden zudem Polizei und Rettungsdienst über den Notruf verständigt. Nachdem die U-Bahn an der Haltestelle Dietlindenstraße angehalten hatte, verließen alle Fahrgäste bis auf den Tatverdächtigen die U-Bahn. Dieser ließ sich anschließend widerstandslos von den polizeilichen Erstzugriffskräften festnehmen. Die Verletzungen des 56-Jährigen wurden in einem Münchner Krankenhaus ambulant versorgt. Umfangreiche kriminalpolizeilichen Ermittlungen zur Klärung des genauen Tatablaufs wurden vorerst seitens der Mordkommission geführt.In seiner Vernehmung räumte der Tatverdächtige den Messerstich in den Oberarm ein. Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde der Sachverhalt nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen strafrechtlich als gefährliche Körperverletzung bewertet, weshalb die weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen durch das zuständige Kommissariat 24 (Körperverletzung) fortgeführt werden. Ebenso ordnete die Staatsanwaltschaft eine psychiatrische Begutachtung des Tatverdächtigen an. Ob seitens der Staatsanwaltschaft ein Antrag beim zuständigen Ermittlungsrichter zum Erlass eines Haft- oder eines Unterbringungsbefehl gestellt wird, wird noch im Laufe des heutigen Tages entschieden werden.