06.03.2020 – 10:40, Polizeipräsidium Offenburg, Kehl, Willstätt (ots)
Den Beamten des Polizeireviers Kehl sind in der Nacht auf Freitag gleich vier unter Alkohol- beziehungsweise unter Drogeneinfluss stehende Autofahrer ins Netz gegangen. Kurz nach 0:30 Uhr geriet auf der L 75, zwischen Sundheim und Marlen, ein 20 Jahre alter Renault-Fahrer ins Visier der Gesetzeshüter. Bei einer Überprüfung des Heranwachsenden ergaben sich Anzeichen einer Drogeneinwirkung, die sich mittels eines anschließenden Schnelltests bekräftigten. Nach Auswertung einer erhobenen Blutprobe drohen dem jungen Mann ein mehrwöchiges Fahrverbot, ein saftiges Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Rund eine Stunde später zog die zügige Fahrweise eines 72 Jahre alten Land Rovers-Fahrers die Blicke einer Streifenbesatzung auf sich. Der 72-Jährige wurde kurz nach 1:30 Uhr in der Industriestraße in Willstätt genauer unter die Lupe genommen. Etwa 1,2 Promille standen einer Weiterfahrt im Wege und brachten ihm ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ein.
Kaum waren 30 weitere Minuten vergangen, ereilte ein 32 Jahre alter Mercedes-Lenker in der Großherzog-Friedrich-Straße das gleiche Schicksal. Über ein Promille zeigte dieses Mal das Testgerät an, was unweigerlich zur Erhebung einer Blutentnahme führte. Ferner ist der 32-Jährige nach derzeitigen Erkenntnissen nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und muss überdies, nach einem Blick in das polizeiliche Fahndungssystem, am heutigen Freitagmorgen einem Richter vorgeführt werden. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl des Amtsgerichts Kehl, weil er im Jahr 2018 einer Gerichtsverhandlung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ferngeblieben war.
Für einen 29 Jahre alten Polo-Fahrer aus dem benachbarten Ausland sind weitere Autofahrten in Deutschland erstmal tabu. Gegen 4:20 Uhr geriet er in der Hafenstraße mit knapp 1,4 Promille in eine Polizeikontrolle und musste mit der Erhebung einer Blutprobe das gleiche Prozedere über sich ergehen lassen, wie seine Vorgänger. Der Führerschein des 29-Jährigen befindet sich in behördlicher Verwahrung. Auch ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
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