06.03.2020 – 10:00, Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Erft-Kreis (ots)
Die Polizei weist darauf hin, dass bereits seit 2016 keine Gebühren für Fehlalarme mehr erhoben werden.
Aufgrund der zuletzt erhöhten Nachfrage seitens gewerblicher Betriebe macht die Polizei im Rhein-Erft-Kreis darauf aufmerksam, dass bei Fehlalarmen jeglicher Art, sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich, keine Kosten anfallen. Mit Wirkung vom 16. Juli 2016 wurde die bisherige Erhebung von Gebühren durch das Innenministerium NRW abgeschafft. Die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis appelliert, im Verdachtsfall einer Straftat nicht zu zögern und umgehend die Polizei zu rufen. Es ist dringend davon abzuraten, zunächst eigenständig der Alarmauslösung nachzugehen. Dies hat zur Folge, dass wertvolle Zeit verloren geht und gegebenenfalls eine Täterin/ein Täter die Tat vollenden und flüchten kann. (nh)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02233 52-3305
Fax: 02233 52-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de