10.03.2020 – 16:04, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Düsseldorf (ots)
Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle aus Istanbul am gestrigen Montag wurde durch die Bundespolizei eine 51-Jährige festgestellt, die durch die Staatsanwaltschaft Münster wegen Steuerhinterziehung zur Festnahme ausgeschrieben war.
Aufgrund eines bestehenden Haftbefehls endete die Reise der Deutschen am Düsseldorfer Flughafen. Das Amtsgericht Münster hatte die Frau bereits im Oktober 2011 rechtskräftig (in 8 Fällen) zu einer Gesamtgeldstrafe von 670 Tagessätzen zu je 20,- Euro verurteilt.
Die in Köln lebende Frau hatte sich bereits einen Teil ihrer Strafe beglichen. Die Staatsanwaltschaft Münster schrieb die 51-Jährige nun zur Fahndung aus, da die Verurteilte sich der Strafvollstreckung entzogen hatte. Die geforderte Ersatzfreiheitsstrafe von 220 Tagen konnte die Kölnerin umgehen, indem sie die Geldstrafe in Höhe von 4.400,- Euro, sowie einer Reststrafe von 273,90 Euro bei der Bundespolizei bezahlte.
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