11.03.2020 – 17:06, Polizeipräsidium Konstanz, Landkreis Tuttlingen (ots)
Drogen im Straßenverkehr beschäftigten am Dienstag mehrfach die im Landkreis Tuttlingen tätigen Organisationseinheiten des Polizeipräsidiums Konstanz.
Die Kontrolle des 19-jährigen Lenkers eines Volkswagens in der Ludwigstaler Straße in Tuttlingen durch Polizeibeamte des Polizeireviers Tuttlingen führte gegen 16.30 Uhr zur Feststellung, dass der Wirkstoff eines angeblich zuletzt vor etwa vier Wochen konsumierten Betäubungsmittel nach wie vor im Urin des Betroffenen feststellbar war. Dem 19-Jährigen wurde zu Beweissicherung in einem Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Weitere Maßnahmen folgen durch die zuständige Bußgeld- und die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Der Betroffene befindet sich hinsichtlich seiner Fahrerlaubnis noch in der Probezeit.
Bei der Überprüfung eines Nissans gegen 20.15 Uhr in der Hauptstraße in Aldingen durch Polizeibeamte der Verkehrspolizeiinspektion Zimmern ob Rottweil wurden die kontrollierenden Polizeibeamten auf den Geruch von Marihuana aus dem Innenraum des Pkw aufmerksam. Die beiden männlichen Insassen des Pkw im Alter von 33 und 41 Jahren räumten ein, kürzlich Betäubungsmittel konsumiert zu haben.Der 33-jährige Lenker des Pkw, der zur Abgabe einer Urinprobe aufgefordert wurde, versuchte beim Aussteigen aus dem Fahrzeug eine Konsumeinheit Marihuana verschwinden zu lassen, was durch die Beamten der Verkehrspolizei bemerkt wurde. Das Betäubungsmittel wurde sichergestellt. Dem 33-Jährigen wurde in einem Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wird über die Feststellungen in Kenntnis gesetzt.
Ebenfalls unter Einwirkung von Betäubungsmitteln stand der 43-jährige Lenker eines VW Tiguan, der am Dienstagabend gegen 21.45 Uhr auf der Wehinger Straße in Gosheim fuhr und einer Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Spaichingen durch seine unsichere Fahrweise auffiel. Die Überprüfung des Fahrzeugführers führte zur Feststellung, dass er nicht alkoholisiert war. Dagegen reagierte ein Drogenvortest positiv auf Wirkstoffe von Betäubungsmitteln. Auch in diesem Fall erfolgte die Entnahme einer Blutprobe in einem Krankenhaus. Einen Führerschein konnte der 43-Jährige der Polizei nicht vorweisen. Dieser befindet sich aktuell zur Vollstreckung eines Fahrverbotes bei der zuständigen Bußgeldbehörde. Gegen den Tatverdächtigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen des Verdachtes der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
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