12.03.2020 – 20:56, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Düsseldorf (ots)
Bei einem Flug aus Griechenland wurde heute Mittag ein 29-Jähriger kontrolliert und zu seinem Aufenthalt in Deutschland befragt. Eine polizeiliche Abfrage verlief zunächst negativ. Aufgrund von Verständigungsproblemen wurde der Mann mit auf die Wache der Bundespolizei genommen.
Dabei wurde klar, dass der albanische Staatsangehörige mehrere Identitäten verwendet. Eine erneute Überprüfung brachte eine Einreiseverweigerung von Deutschland und Griechenland zum Vorschein. Des Weiteren hatte die Staatsanwaltschaft Kassel den Mann zur Festnahme ausgeschrieben, da er bereits im Mai 2016 vom Amtsgericht Kassel zu 2 Jahren und 2 Monaten verurteilt wurde. Grund dafür ist das unerlaubte gewerbsmäßige Handeln mit Betäubungsmitteln in elf Fällen. Einen Teil seiner Strafe hatte der Mann bereits in einer JVA abgesessen.
Nun muss der 29-Jährige die Reststrafe von 265 Tagen in der JVA verbüßen und anschließend droht ihm die Abschiebung in sein Heimatland.
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