13.03.2020 – 13:30, Bundespolizeiinspektion Magdeburg, Dessau (ots)
Bezüglich der am 9. März 2020 gesteuerten Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Magdeburg "Schwarzfahrer beißt Bundespolizisten - Beschleunigtes Verfahren erfolgreich" erging heute das Urteil gegen den 21-jährigen Tatverdächtigen. Wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte erhielt er vor dem Amtsgericht Dessau eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 12 Euro. Zusätzlich muss er die Kosten des Verfahrens tragen.
Zur Pressemitteilung vom 09. März 2020. Am 8. März 2020, um 19:30 Uhr wurden die Beamten des Bundespolizeireviers Dessau darüber informiert, dass ein Zugbegleiter eines Regionalexpresses aus Leipzig kommend Unterstützung benötigte. Bei Eintreffen der Bundespolizisten an dem Zug verwies er auf eine im Zug sitzende Person, die einen vorhandenen Fahrschein nicht aushändigen wollte. Zudem beleidigte der 21-Jährige den Zugbegleiter, der ihn als Hausrechtsinhaber nun aus dem Zug verweisen wollte. Der 21-jährige russische Staatsangehörige wurde mehrfach angesprochen und aufgefordert den Zug zu verlassen. Darauf zeigte er keine Reaktion. Als der Mann dann trotz mehrmaliger Androhung, ihn auch mit körperlichen Zwang aus dem Zug zu bringen, nicht reagierte, fassten die Beamten ihn am Arm. Daraufhin schlug der junge Mann um sich, trat mit den Füßen und spuckte blutigen Speichel in Richtung der eingesetzten Beamten. Als ihm daraufhin die Handschellen angelegt werden sollten, biss er einem Beamten in den Unterarm und verletzte diesen leicht. Der Beamte konnte seinen Dienst weiter fortsetzen.
Im weiteren Verlauf beleidigte er die eingesetzten Beamten mit rassistischen Äußerungen und unterließ das Spucken nicht, so dass ihm eine sogenannte Spuckhaube angelegt werden musste. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass er auch von den Staatsanwaltschaften Rottweil und Hamburg wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaften wurden über den Aufenthalt des jungen Mannes informiert. Ein durch die Bundespolizei initiiertes beschleunigtes Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Dessau war erfolgreich. In diesem erließ der zuständige Richter, dass der Tatverdächtige bis zum Freitag in Sicherungshaft verbleibt und dann sein Verfahren erfolgt.
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