1. Nachtrag vom 15.03.2020


15.03.2020, PP München
1. Nachtrag vom 15.03.2020

367. Coronavirus und Erreichbarkeiten der Polizei Um Infektionsrisiken zu vermindern, bittet die Münchner Polizei alle Bürgerinnen und Bürger die folgenden Hinweise zu beachten:Wenn Sie eine der folgenden Straftaten anzeigen wollen, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Anzeigenerstattung Online:Betrug mittels Online-Auktion,Fahrraddiebstahl, Fahrradunterschlagung, Sachbeschädigung an einem Fahrrad,Diebstahl von Teilen an einem Fahrzeug, Diebstahl von Gegenständen aus einem unversperrten Kraftfahrzeug und Sachbeschädigung an einem KraftfahrzeugDie Anzeigenerstattung Online erreichen Sie über: https://www.polizei.bayern.de/Wenn Sie eine Polizeiinspektion aufsuchen, folgen Sie bitte den Anweisungen, die Ihnen an der Sprechanlage mitgeteilt werden. Aus Gründen des Infektionsschutzes kann es zu Wartezeiten und Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.Der Polizeinotruf 110 ist natürlich nach wie vor rund um die Uhr ohne Einschränkungen erreichbar.Wenn Sie die 110 wählen und selbst durch das Coronavirus erkrankt sind oder Kontakt zu einem bestätigten Infektionsfall hatten, bitten wir Sie, diese wichtige Information gleich bei ihrem Anruf mitzuteilen. Informieren Sie bitte auch mögliche Zeugen, andere Personen vor Ort und zusätzlich nochmals die ankommenden Polizeibeamten, damit der Einsatzablauf im Einzelfall an ein erhöhtes Infektionsrisiko angepasst werden kann. Dieser Hinweis gilt natürlich auch beim Notruf 112, wenn Sie den Rettungsdienst oder die Feuerwehr benötigen.Der Schutz der Bevölkerung und eine zuverlässige Einsatzfähigkeit der Polizei haben oberste Priorität!