16.03.2020 – 15:28, Bundespolizeiinspektion Magdeburg, Magdeburg Braunschweig (ots)
Am Freitag, den 13. März 2020 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen 26-jährigen Mann in einer Regionalbahn auf der Strecke Braunschweig-Magdeburg. Bei der Überprüfung seiner Personaldaten im polizeilichen Informationssystem stellte sich heraus, dass der Mann mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Helmstedt im September 2017 wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des fahrlässigen Fahrens ohne Haftpflichtversicherungsvertrag zu einer Geldstrafe von 600 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen. Da der Gesuchte lediglich einen geringen Teil seiner Geldstrafe beglich, erließ die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Oktober 2018 den Vollstreckungshaftbefehl. Im Dezember 2018 verurteilte ihn selbiges Amtsgericht zu einer Erzwingungshaft von vier Tagen. Diese wäre entfallen, wenn er 100 Euro gezahlt hätte. Darauf erfolgte der zweite Haftbefehl.
Die Bundespolizisten eröffneten dem Gesuchten die beiden Haftbefehle und nahmen ihn fest. Bei der sich anschließenden Durchsuchung des polnischen Staatsangehörigen und seines Reisegepäcks stellten die Beamten eine Gasdruckwaffe mit dazugehörigem Magazin in der Waschtasche des Mannes fest und anschließend sicher. Einen erforderlichen Waffenschein konnte der 26-Jährige nicht vorweisen. Er erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Die insgesamt offenen 540 Euro Geldstrafe konnte der 26-Jährige nicht aufbringen und wurde durch die Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt Burg gebracht. Sollte er die Geldstrafen nicht bezahlen können, wird er die nächsten 26 Tage im Gefängnis verbleiben.
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