18.03.2020 – 14:08, Polizeipräsidium Mittelfranken, Mittelfranken (ots)
Wie mit Meldung 370 vom 17.03.2020 berichtet, fanden im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken bereits mehrere sog. "Corona-Partys" statt. Eine weitere Party wurde am späten Dienstagabend (17.03.2020, 22:30 Uhr) in Nürnberg unter der Franz-Josef-Strauß-Brücke von der Polizei aufgelöst.
Mehrere ausländische und deutsche Mitbürger hatten sich dort versammelt und feierten gemeinsam. Sie wurden alle nach dem Infektionsschutzgesetz belehrt und erhielten nach erfolgter Identitätsfeststellung einen Platzverweis.
Das Polizeipräsidium Mittelfranken weist in diesem Zusammenhang noch einmal eindringlich auf die von der Bayerischen Staatsregierung erlassene und für jeden verbindliche Allgemeinverfügung, nach der u.a. nicht genehmigte Veranstaltungen und Versammlungen sowie der Besuch von Sport- und Freizeitstätten seit 17.03.2020 generell untersagt sind, hin.
Der Inhalt der Allgemeinverfügung ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.stmgp.bayern.de//wp-content/uploads/2020/03/20200316_allgemeinverfuegung_veranstaltungsverbot_betriebsuntersagungen_stand_1252_uhr.pdf
Gleichzeitig bitten wir Nachbarn sowie ausländische Mitbürger, die möglicherweise den Inhalt der Allgemeinverfügung noch nicht kennen, darauf hinzuweisen. Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder entsprechend zu informieren.
Die Polizei warnt eindringlich davor, derartige Veranstaltungen durchzuführen oder zu besuchen. Gewerbetreibende werden gebeten, sich ebenfalls an die Einschränkungen zu halten. Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen, die Infektionsrate so gering wie möglich zu halten und so lebensbedrohliche Erkrankungen von Risikogruppen zu vermeiden.
Ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung stellt eine Straftat nach dem Infektionsschutzgesetz dar und wird in enger Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft verfolgt. Die mittelfränkische Polizei wird die Einhaltung dieser wichtigen Beschränkung mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei ab heute 15.00 Uhr auch gezielt überprüfen und erforderlichenfalls durchsetzen. Die notwendigen Kontrollmaßnahmen dienen letztlich dem Schutz aller hier lebenden Menschen.
Elke Schönwald/n
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http://ots.de/P4TQ8h