Polizeiliche Hinweise zu den Verboten und Untersagungen im Bereich der Oberpfalz


18.03.2020, PP Oberpfalz
Polizeiliche Hinweise zu den Verboten und Untersagungen im Bereich der Oberpfalz
OBERPFALZ. Mit Bekanntmachung des Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurden am Montag, den 16.03.2020, Veranstaltungsverbote und Untersagungen für Betriebe erlassen. Die Polizei Oberpfalz wird die Allgemeinverfügung intensiv und konsequent durch Kontrollen zum Schutz der Bewohner vor dem Corona-Virus überwachen.

Ab heute, 18.03.2020, gelten die neuen Öffnungszeiten für Ladengeschäfte des Einzelhandels und der Gastronomie auch in der Oberpfalz. Zudem dürfen grundsätzlich keine Veranstaltungen oder Versammlungen im öffentlichen Raum abgehalten werden. Davon betroffen sind sämtliche Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen, wie beispielsweise Spielplätze oder Bäder. Um eine Verbreitung des Corona-Virus und der damit einhergehenden Gefahr einer Ansteckung für die Bevölkerung einzudämmen, wurden derartige notwendige Maßnahmen zum Schutz aller Bewohnerinnen und Bewohner getroffen. Die Polizei wird die Kontrollen in der gesamten Oberpfalz verstärken, um sicherzustellen, dass die Verbote und Untersagungen eingehalten werden. Ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung stellt immer den Tatbestand eines Vergehens, also eine Straftat, dar und ist damit schwerwiegender als eine Ordnungswidrigkeit. Die Kontrollen werden konsequent durchgeführt, allerdings weisen wir darauf hin, dass der Fokus auf der Sicherheit und dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor weiteren Ansteckungen liegt. Die Oberpfälzer Polizei appelliert an die Bevölkerung, die Einschränkungen einzuhalten und für ernst zu nehmen. Im Falle einer Nichteinhaltung muss mit Schließungen, einer Strafanzeige und ggf. auch weiteren polizeilichen Maßnahmen gerechnet werden. Den folgenden Links können weitere, aktuelle Informationen entnommen werden:https://bayern.de/corona-pandemie-bayern-ruft-den-katastrophenfall-aus-veranstaltungsverbote-und-betriebsuntersagungen/ https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200317_aenderung_allgemeinverfuegung_veranstaltungsverbot_betriebsuntersagungen-1.pdf Die Polizei Oberpfalz setzt auf das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger und bedankt sich für das entgegengebracht Verständnis. Medienkontakt: PP Oberpfalz, PKin Franziska Meinl, Tel.: 0941/506-1014Veröffentlicht am: 18.03.2020 18:16 Uhr