Polizei-Kontrollen zu Corona-Maßnahmen der Landesregierung

POL-NB: Polizei-Kontrollen zu Corona-Maßnahmen der Landesregierung
19.03.2020 – 16:45, Polizeipräsidium Neubrandenburg, Neubrandenburg (ots)

Ab heute Nachmittag kontrolliert die Polizei die Landesgrenzen von Mecklenburg-Vorpommern, um den touristischen Reiseverkehr zu unterbinden.

Die wichtigsten Infos dazu:

Wo?

   - Kontrollstellen auf den Bundesstraßen in Richtung M-V
   - NICHT auf den Autobahnen (aber bei Bedarf an bestimmten 
     Ausfahrten) 

Wann?

   - seit heute 16:00 Uhr 

Warum?

   - Maßnahmen erfolgen, um die Einhaltung der Anordnungen der 
     Landesregierung  M-V sicherzustellen. (Der touristische 
     Reiseverkehr soll unterbunden werden, um die Ausbreitung des 
     Corona-Virus einzudämmen.)
   - Verstöße gegen §7 der Landesverordnung M-V stellen eine Straftat
     gemäß §75 (1) Infektionsschutzgesetz dar. (Wer dieser 
     vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt, kann mit einer 
     Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft 
     werden.) 

Wie?

   - Mit eigenen Revierkräften in Streifenwagen und mit Unterstützung
     der Bereitschaftspolizei.
   - Es werden vor allem Fahrzeuge, die kein Kennzeichen aus M-V 
     haben, kontrolliert.
   - Kontrollen sind punktuell und mobil an den Landesgrenzen von 
     M-V.
   - Kontrollierte Autofahrer werden nach dem Grund ihrer Reise 
     gefragt. Nur wer seinen Erstwohnsitz im Bundesland hat oder in 
     M-V einer erwerbsmäßigen bzw. selbstständigen Tätigkeit 
     nachgeht, darf weiter reisen. Wer keinen Erstwohnsitz im 
     Bundesland hat, muss einen nachweisbaren dringenden Grund für 
     die Einreise haben. Ist dieser nicht plausibel, wird die 
     Einreise verweigert. Sollte sich jemand dagegen widersetzen, 
     nimmt die Polizei eine Anzeige auf.
   - Es wird an den Kontrollstellen viele Einzelfälle geben. Die 
     Einsatzkräfte werden mit Herz und Verstand prüfen, ob die 
     Begründungen plausibel sind. 

Einschränkungen Spielplätze, Gaststätten, etc.: Um weitere soziale Kontakte zu beschränken sieht die Landesverordnung unter anderem auch vor, dass Spielplätze, Kinos, Sportplätze nicht benutzt werden dürfen und Kneipen, Clubs und Bars geschlossen bleiben müssen. Zudem dürfen Gaststätten mit Beschränkungen nur bis 18:00 Uhr Gäste bewirten. Ob Verstöße gegen diese Anordnungen begangen werden, kann im Zuge der Amtshilfe für Landkreise und kreisfreie Städte durch die Polizei kontrolliert und entsprechend geahndet werden.

Rückfragen bitte an:

Claudia Tupeit
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Pressestelle
Telefon: 0395/5582-2041
E-Mail: pressestelle-pp.neubrandenburg@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de

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