Ausgangsbeschränkung zur Eindämmung des Coronavirus – Dringlicher Appell an die Bevölkerung diese einzuhalten.
20.03.2020, PP Oberpfalz
Ausgangsbeschränkung zur Eindämmung des Coronavirus – Dringlicher Appell an die Bevölkerung diese einzuhalten.
OBERPFALZ. Im Rahmen einer Pressekonferenz gab Bayerns Ministerpräsident Dr. Söder für den ganzen Freistaat eine Ausgangsbeschränkung bekannt. Die Beschr4;nkung gilt ab Samstag, 21.03.2020, 00:00 Uhr, für die Dauer von zwei Wochen.
Im Bereich der Oberpfalz kam es gestern, 19.03.2020, wiederum vermehrt zu Verstößen gegen die Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesregierung zur Corona-Pandemie. Die Polizei appelliert deshalb an die Bevölkerung, insbesondere an junge Menschen, die Ausgangsbeschränkung einzuhalten. Mehr als 70 Einsätze wurden der Polizei Oberpfalz am 19.03.2020 gemeldet. Viele Anrufer teilten mit, dass Sie Verstöße gegen die Bestimmungen der Allgemeinverfügung festgestellt hätten. Schwerpunkt dieser Einsätze waren Überprüfungen von Spielplätzen, Sportanlagen, Grünflächen und Gaststätten. Während sich die Firmen, Geschäfte weite Teile der Bevölkerung größtenteils und vorbildlich an die Beschränkungen hielten, trafen sich vor allem junge Menschen weiterhin in größeren Gruppen in der Öffentlichkeit. Feiern in Parkanlagen, das Veranstalten von Grillpartys oder das Ausüben von Gemeinschaftssportarten gehörten zum festgestellten Fehlverhalten. Nach Anordnung der Bayerischen Landesregierung wird das öffentliche Leben in ganz Bayern, auch in der Oberpfalz, ab Mitternacht weiter beschränkt. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist ab Samstag nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu zählen unter anderem der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arzt- und Apothekenbesuche, Hilfe für andere, Besuche von Lebenspartnern, Versorgung von Tieren, aber auch Sport und Bewegung an der frischen Luft alleine oder mit der Familie. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Der Kontakt zu allen anderen Personen ist verboten. Untersagt werden zudem Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen (to go).Das Polizeipräsidium Oberpfalz bittet daher die Bevölkerung eindringlich, und ganz besonders auch junge Menschen, den Kampf gegen das Corona-Virus zu unterstützen, zu Hause zu bleiben und sich an die Beschränkungen zu halten. Zudem appellieren wir an das Verantwortungsbewusstsein der Eltern. Bitte achten Sie auf das richtige Verhalten Ihrer Kinder und Jugendlichen. Zum Schutz von Leben und Gesundheit aller Bewohnerinnen und Bewohner benötigen wir die Mithilfe und Einsicht eines jeden Einzelnen.Die Polizei Oberpfalz hat die Streifentätigkeit in der gesamten Oberpfalz, unter anderem durch den Einsatz der Bereitschaftspolizei, deutlich erhöht. Die Beamten werden die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung konsequent kontrollieren und Verstöße zur Anzeige bringen. Dabei drohen hohe Bußgelder bis zu 25 000 Euro. Genauere Informationen zur Ausgangsbeschränkung sowie zu den entsprechenden Ausnahmen sind den Veröffentlichungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zu entnehmen: https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/Es wird darauf hingewiesen, dass der Polizeinotruf 110 nicht zur Beantwortung von Fragen zur Ausgangsbeschränkung dient, sondern nur für Notfälle und Gefahren gewählt werden soll. Die Oberpfälzer Polizei bedankt sich für das Verständnis zum Wohl der Gesundheit unserer Bevölkerung.Veröffentlicht am 20.03.2020: Franziska Haas, POKin
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