Corona. Coronavirus. Corona-Pandemie. Mit einem Appell wenden sich Polizeipräsident Frank Richter und Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort an die Bevölkerung der Stadt Mülheim

POL-E: Corona. Coronavirus. Corona-Pandemie. Mit einem Appell wenden sich Polizeipräsident Frank Richter und Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort an die Bevölkerung der Stadt Mülheim
20.03.2020 – 09:56, Polizei Essen, Essen (ots)
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Zeigen Sie Solidarität und Verantwortungsgefühl!

Mit diesem Appell wenden sich Polizeipräsident Frank Richter und Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort an die Bevölkerung der Stadt Mülheim.

Steinfort: "Die Coronakrise ist kein abstraktes Medienereignis in Hollywood oder in den Nachrichten, das weit weg irgendwo auf der Welt stattfindet. Sie ist unmittelbar vor unserer Haustür! Nehmen Sie sie ernst!"

Polizeipräsident Richter: "Sie können ganz persönlich dazu beitragen, dass alles nicht noch schlimmer wird! Polizei, städtische Behörden und die Ärzteschaft in Mülheim tun ihr Bestes zum Schutz der Bevölkerung. Aber das kann nur erfolgreich sein, wenn auch Sie mithelfen, dieses für manche tödliche Virus an seiner Ausbreitung zu hindern."

Beide appellieren dringend: "Zeigen Sie Solidarität und Verantwortungsgefühl! Vermeiden Sie leichtfertige und nicht notwendige soziale Kontakte! Denn nur dadurch wird die Verbreitung des Virus verlangsamt.

Das wiederum führt dazu, dass die Ressourcen in den Krankenhäusern und Arztpraxen nicht überlastet werden. Und das bedeutet ganz konkret, Leben zu retten. Umgekehrt bedeutet sorgloser Umgang mit dem Virus Lebensgefahr für viele Menschen, die zu den sogenannten Risikogruppen gehören."

Stadtdirektor Steinfort und Polizeipräsident Frank Richter mahnen: "Erleichtern Sie die Arbeit derer, die Ihnen helfen wollen. Befolgen Sie die Anweisungen von Polizei und Ordnungsbehörden. Auf der städtischen Homepage und in den Medien können Sie überall lesen, was jetzt zu tun und zu lassen ist. Helfen Sie mit, die Zahl der Erkrankungen und Toten möglichst gering zu halten."

In diesem Zusammenhang erinnern beide auch daran, dass ein Nichtbeachten der Vorgaben der erlassenen Allgemeinverfügung eine Straftat darstellt und zu einer Geld- oder sogar Haftstrafe führen kann.

Rückfragen bitte an:

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