Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich Corona-Pandemie – Bekanntmachung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege


20.03.2020, PP Oberbayern Nord
Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich Corona-Pandemie - Bekanntmachung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
OBERBAYERN NORD: Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes eine Allgemeinverfügung mit der Folge einer vorläufigen Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie. Nachfolgend der Wortlaut der Bekanntmachung vom 20.03.2020.


Ausgangsbeschränkung Bayern 20-03-19_ausgangsbeschr__nkung_bayern_.pdf   (.pdf / 85 KB)
Polizeiliche Kontrollen zur Ausgangsbeschränkung

Zum Schutz der Bevölkerung rief die Bayerische Staatsregierung am 16.03.2020 den Katastrophenfall aus. Die Polizei im Norden Oberbayerns appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, die nun ausgesprochene Ausgangsbeschränkung einzuhalten. Diese dient dem Gemeinwohl und der Gesunderhaltung jedes einzelnen. Darüber hinaus ist es eine gesetzliche Verpflichtung der Polizei, die in der Bekanntmachung formulierten und erlassenen Beschränkungen und Verbote zu kontrollieren und zu überprüfen. Auf die Möglichkeit zur Erstattung von Online-Anzeigen bei Delikten wie Betrug mittels Online-Auktion, Fahrraddiebstahl, Fahrradunterschlagung, Fahrzeugteilediebstahl und Sachbeschädigung an Kraftfahrzeugen wird hingewiesen.