Neue Einschränkungen im öffentlichen Leben zur Eindämmung der Corona-Pandemie – Polizei überwacht auch das Kontaktverbot mit großem personellen Aufwand

POL-DO: Neue Einschränkungen im öffentlichen Leben zur Eindämmung der Corona-Pandemie - Polizei überwacht auch das Kontaktverbot mit großem personellen Aufwand
23.03.2020 – 14:28, Polizei Dortmund, Dortmund (ots)

Lfd. Nr.: 0330

Seit gestern, 22.03.2020, hat das Land NRW zur Eindämmung der Corona-Pandemie neue Regelungen das öffentliche Leben betreffend beschlossen. Diese Regelungen sollen die Ausbreitung des Corona-Virus zumindest verzögern und sind existenziell zur Gesunderhaltung vieler Menschen, insbesondere der sogenannten Risikogruppen.

Zu diesen neuen Regelungen gehören unter anderem:

-	Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen sind untersagt
o	Davon ausgenommen sind Verwandte in gerader Linie
o	Und in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen
-	Im Rahmen von Begegnungen ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter 
einzuhalten
-	Picknicken und Grillen im öffentlichen Raum ist untersagt
-	Sämtliche Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt
-	Der Außenverkauf für die Mitnahme von Mahlzeiten bleibt erlaubt: 
allerdings sind Mindestabstände einzuhalten, der Verzehr innerhalb 
eines Radius von 50 Metern zur Verkaufsstelle ist untersagt. 

Die Dortmunder Polizei ist gemeinsam mit den Kräften des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund fest entschlossen, diese Regelungen zu überwachen und durchzusetzen.

Allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt muss klar sein: Auch wenn die neuen Regelungen weitere Einschränkungen unserer Freiheiten bedeuten, zur Unterbrechung der Infektionskette sind sie enorm wichtig.

Die neuen Regelungen gelten für das gesamte Stadtgebiet und werden durch Mitarbeiter von Stadt und Polizei mit aller Konsequenz durchgesetzt. Der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange betont: "Wir unterstellen mittlerweile, dass alle Dortmunder wissen, worauf es ankommt und welche Regeln einzuhalten sind. Verstöße gegen das Kontaktverbot können je nach den Umständen erhebliche Folgen für die Betroffenen haben. Daher erneuere ich an dieser Stelle meinen Appell, sich an das Gebot zur körperlich physischen Distanz zu halten, schließlich schützen wir damit unsere Mitmenschen vor schweren gesundheitlichen Folgen."

Der Polizeipräsident weiter dazu: "Gerade am letzten Wochenende hat eine überwältigende Mehrheit der Dortmunderinnen und Dortmunder gezeigt, dass sie den Ernst der Lage erkannt haben. Mit gebührender Distanz und angemessen kleinen Personengruppen haben sie das Notwendige getan, um das Virus aufzuhalten oder einzudämmen. Das zeigt: Dortmund kann es!"

In der Tat kann ein Verstoß gegen die durch Regierungsverordnung erlassenen neuen Regelungen erhebliche Folgen haben. Das Infektionsschutzgesetz sieht bei Zuwiderhandlungen eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor oder eine Geldbuße, die bis zu 25.000.- Euro betragen kann. Wer durch Regelverstoß den Krankheitserreger verbreitet, muss sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen.

+++bitte unterbrechen Sie die Infektionskette+++

Die Dortmunder Polizei bittet: "Wir sind für Sie da, bleiben Sie für uns zuhause!!"

Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Pressestelle
Oliver Peiler
Telefon: 0231-132 1020
Fax: 0231-132 9733
E-Mail: pressestelle.dortmund@polizei.nrw.de
https://dortmund.polizei.nrw/