BPOL NRW: Zu viel Zeit? „Schmierfinken“ im Dortmunder Stadtgebiet unterwegs – Bundespolizei ermittelt nach Serie von Graffiti-Straftaten

BPOL NRW: Zu viel Zeit? "Schmierfinken" im Dortmunder Stadtgebiet unterwegs - Bundespolizei ermittelt nach Serie von Graffiti-Straftaten
24.03.2020 – 13:28, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Dortmund (ots)

Mehrere illegale Graffitis stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei gestern (23. März) im Dortmunder Stadtgebiet fest. Der oder die Täter spielen dabei mit den Ängsten der Bürger, da alle Graffitis Bezug auf das Coronavirus nahmen.

Gegen 11 Uhr stellten Bundespolizisten das erste Graffiti am Haltepunkt Dortmund-Körne West fest. Dort wurden sechs Bahnsteigbeschilderungen mit Lackfarbe übersprüht, sodass dort anstatt der Angabe des Haltepunktes "Dortmund-WUHAN West" zu erkennen war.

Ähnliche Sachbeschädigungen wurden am selben Tag auch am Haltepunkt Dortmund Möllerbrücke festgestellt. Dort wurden die acht Bahnsteigbeschilderunen in "Dortmund Quarantänebrück" übersprüht.

Am Haltepunkt Dortmund West wurden sechs Schilder mittels Lackfarbe in "Dortmund Little Italy" geändert.

Insgesamt acht Bahnsteigschilder wurden am Haltepunkt Dortmund Stadthaus besprüht. Hier wurden die Schilder in "Dortmund Covid19haus" abgeändert.

Es entstand so ein Gesamtschaden von circa 900 Euro.

Die Bundespolizei leitete mehrere Strafverfahren wegen Sachbeschädigung ein und bittet Zeugen, die Hinweise auf den oder die Verursacher geben können, sich mit der Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000 in Verbindung zu setzen.

In diesem Zusammenhang gibt die Bundespolizei folgende Hinweise:

Die meist jugendlichen Sprayer sind sich über die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen ihres verbotenen Hobbys oft nicht im Klaren.

Fakt ist:

   - illegale Graffiti sind Sachbeschädigungen,
   - der Verursacher macht sich schadenersatzpflichtig
   - und wird strafrechtlich verfolgt. 

Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr für den von ihm verursachten Schaden zur Kasse gebeten zu werden. Denn so lange gelten die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter. Wird nur ein einzelner Täter aus einer Gruppe von Sprayern überführt, haftet er zudem für den gesamten Schaden.

Tipps für Eltern Kinder und Jugendliche, die zur Graffiti-Szene gehören, erkennt man häufig an typischen Merkmalen. Zu diesen zählen:

   - ein besonders starkes Interesse an Graffiti-Literatur und -
   - entsprechenden Internetseiten,
   - ein Sammelalbum mit Bildern von Graffiti-Entwürfen,
   - mit Farbe verschmutzte Kleidung oder Sprühdosen und 
     Edding-Stifte versteckt in Rucksäcken. 

Erwischen Sie die Sprayer auf frischer Tat, sollten Sie:

   - sofort über den Notruf 110 die Polizei informieren,
   - sich nicht in Gefahr begeben und
   - umgehend Anzeige erstatten. 

Anschließend gilt es, die illegalen Graffiti so schnell wie möglich zu beseitigen. Denn ist eine Wand erst einmal vollgeschmiert, zieht sie erfahrungsgemäß alsbald Nachahmer an. Einen absoluten Schutz vor Farbschmierereien gibt es nicht.

Weiter Hinweise finden Sie auch unter www.polizei-beratung.de

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund

- Pressestelle -
Mobil: +49 (0)173 7150710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.